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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 313

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 313)
Language
German
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IRI
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249 Joseph Henriques aus ״Geluckstadt“ ersucht, der bestehenden Verordnung gemäss, um Erlaubnis, hier wohnen zu dürfen; dieselbe wird ihm, da ein Bedenken nicht vorliegt, gewährt. 16. s. M. Am 1. Ijar 5413 war folgende Verordnung verkündet worden: Der Armenpfleger (gabay de sedakä) soll die Rechnung über die von jedem Einzelnen gelobten Spenden vierteljährlich aufmachen und die Beträge in der Weise einkassieren, dass bei Eintritt des Zweiten Quartals alle aus dem ersten stammenden Gelder bezahlt sind u. s. w. Sollte irgend jemand die Frist verstreichen lassen, so verpflichten sich die Herren des Mahamad auf ihr Gewissen, dem also Rückständigen, gleichviel wes Standes er sei, nicht eher den Zutritt zur Synagoge zu gewähren, als bis er seine Schuld berichtigt hat. — Diese Verordnung bestätigt der Vorstand und verfügt, sie bekannt zu machen. Den Gefangenen (cattivos), welche hier um Unterstützung zu ihrer Auslösung gebeten haben (haben bitten lassen?), werden sechs Rt. bewilligt. Zur Hergabe einer grösseren Summe will man zunächst ab warten, wieviel Venedig und Amsterdam schicken: danach werde sich dann die hiesige Gemeinde richten. 16. Ijar. In der Junta erschienen Natan bar Aron und Natanel Forst, Vorsteher der Deutschen Gemeinde. Sie wiesen auf die Unannehmlichkeiten hin, welche daraus erwachsen können, dass fremde Tudescos ohne unsere Erlaubnis und ohne die ihrige sich in hiesiger Stadt niederlassen. Um dieser Unordnung zu steuern, erachten sie es für angebracht, in ihrer Synagoge bekannt zu machen, dass bei Strafe des Cherem kein deutscher oder polnischer Jude (tudesco ou polaco) sich hierorts niederlassen dürfe, ohne zunächst von unserem Vorstande und dem ihrigen zugelassen zu sein. Es wurde in diesem Sinne beschlossen und ihnen die Antwort erteilt, sie, als diejenigen, die es am meisten angeht, sollten eine entsprechende Bekanntmachung erlassen und die sonstigen, ihnen geeignet erscheinenden Massregeln treffen. Die von ihnen aus dieser Veranlassung für מ ausgeschieden(apartados) erklärten

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