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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 309

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 309)
Language
German
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245 dass Jacob de Matos in diese Angelegenheit verwickelt sei. Derselbe sagte aus: ״Vor etwa drei Wochen, als ich über den Drekval ging, begegnete mir Jacob Oeb, der mich mit sich nach dem Bomb (Baum, Baumwall?) nahm, wo er mich zum Trinken einlud. Im Laufe des Gesprächs bot er mir zwei Ducaten, wenn ich es in listiger Weise erreichte, den Ishac Geer aus seinem Hause zu locken. Oeb begab sich sodann mit drei Matrosen zu einem Meister Verdonk. Hierauf ging er mit ihnen und blieb in der Fechtschule (escola de esgrima) zurück, wo man ihm (dem Geer) auflauerte, um ihn zu misshandeln. Ich hielt mich einige Zeit bei Geer auf und riet ihm, das Haus nicht zu verlassen. Dem Oeb erzählte ich dann, dass Geer nicht zu Hause sei und erklärte ihm mein langes Ausbleiben, so gut ich eben konnte“. Es fanden noch weitere Zeugenvernehmungen, auch vor Dr. Scheepsmann, statt. So wurden u. a. Jacob de Lima aus Amsterdam und Jacob de Abraham Fidanque vernommen. Ersterem hatte Oeb auf dem Monkdam gesagt, dass zwei Männer dem Geer nachstellten, um ihn windelweich zu schlagen (moer com muitas pancadas). Am 5. Adar erscheint sodann Jacob Oeb vor der Junta und teilt mit, er habe Kenntnis davon, dass seine Familie Auftrag dazu gegeben hat, den Geer zu misshandeln. Seine verspätete Anzeige entschuldigt er damit, dass er nicht in der Synagoge gewesen und erst später von der ergangenen Aufforderung gehört habe. Diese etwas verspätete Beue (arrependimento tarde) hilft ihm aber nichts. Es wird beim Abendgottesdienst der Herem über ihn verhängt. Er darf bis auf Weiteres nicht zur Synagoge kommen, soll auch in diesem Jahre keine Misvä haben und nicht auf gerufen werden. In Veranlassung dieser, mit Genehmigung der Herren H. H. verhängten Strafe legte Abraham Namias de Crasto grosse Aufgeregtheit an den Tag und verletzte innerhalb der Synagoge die den H. H. schuldige Ehrfurcht. Namias soll daher 20 Mk. Strafe zahlen und ein ihm behändigtes Schriftstück.beim Morgen-Gottesdienst öffentlich verlesen. In diesem Schriftstück heisst es, dass er Deos Benditto, die Herren H. H. und diese ganze heilige Gemeinde wegen der begangenen Ungebühr um Verzeihung bitte und sich allen weiteren, in diesem Falle über ihn verhängten Strafen unterwerfe. Namias weigerte sich beharrlich, dieser Anordnung Folge zu leisten. Er wird daher am 19. Adar mit Anwendung der schärfsten

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