Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 299)
- Language
- German
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235 Behuf e sie dieselben nicht nur im Din unterrichtet, sondern auch belehrt haben, in welcher Weise die Schneide des Messers durch Befühlen zu prüfen ist. So sei es ihnen nach vieler Mühe gelungen, den Schächtern ein besseres Verfahren beizubringen, worauf der Genuss jenes Fleisches unter der Bedingung erlaubt wurdie^ dass die Schochetim ihre Messer alle 14 Tage zur Prüfung vorlegten. Zunächst haben dieselben diese Frist ziemlich gut eingehalten, später aber zu verstehen gegeben, dass sie sich nur mit Wider״ streben und lediglich, um ihr Fleisch leichter zu verkaufen, dieser Prüfung unterwerfen. Sodann blieben sie lange Zeit fort. Als sie hierauf wiederkamen und nach Meinung der H. H. gut vorbereitet sein mussten, legten sie eine grosse, unüberwindliche Unkenntnis an den Tag und verharrten seither mehr und mehr bei ihrem Eigensinn, ohne eine Belehrung über ihre Irrtümer annehmen zu wollen, so dass die H. H. nunmehr alle Hoffnung aufgegeben haben. Es lägen noch weitere Bedenken bezüglich der mit solchem Fleisch handelnden Verkäufer vor, grösstenteils Personen mit weitem Ge״ wissen, welche die Unsrigen bei jeder Gelegenheit mit unrichtig behandeltem, uns verbotenem Fleische, mit Fett, Zungen und Eingeweiden betrögen und sich nicht schämten, bei ihren schändliehen Handlungen, gegen welche die üblichen Vorsichtsmassregeln versagen, ertappt zu werden. Es sei nun nicht die Absicht der H. H., jenes Fleisch unter Androhung schwerer Strafe zu verbieten, damit die Armen in unserer Gemeinde nicht etwa, durch die Not gedrungen, in die Gefahr geraten, ein solches Verbot zu übertreten; sie wollen lediglich erklären, dass fromme, gottesfürchtige Personen besser daran tun werden, sich des Genusses solchen Fleisches zu enthalten. Die beregten Uebelstände würden durch die Lässigkeit der deutschen Vorsteher noch verschlimmert, da diese, trotz׳ wiederholter Ermahnung, denselben nicht abhelfen wollen. Sollten einige Personen dennoch von der Berechtigung dieser Warnung nicht völlig überzeugt sein, so mögen sie wenigstens das von dem Schochet in Wandsbek behandelte Fleisch wählen, weil dieser noch gewissenhafter verfahre; hierbei sei jedoch darauf zu achten, dass man das Fleisch unmittelbar aus seinen Händen erhält, weil sonst ein schwerer Verdacht bestehen würde, den man beseitigenmüsse, auf dass Gott sein Volk vor allem Uebcl behüte!