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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 438

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 438)
Language
German
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346 3) er hat sich in der Synagoge stets sehr bescheiden (com muitta compostura) zu verhalten; 4) an jedem Vorabend von Roshodes, einschliesslich des nächsten Tisry, soll ihm vor den Herren H♦ H. ein Malcut erteilt werden; 5) an genannten Tagen soll er dem Schatzmeister eine Strafe von 5 Risdaldres zahlen, welche der Vorstand nach Gutdünken verteilen wird; 6) es soll bis Rossanä in seinem Hause kein Musikinstrument gehört werden; 7) bis zum selben Zeitpunkte darf daselbst nicht gespielt werden. Alle diese Strafen wurden ihm von Herrn Häham Mossö Israel mitgeteilt und er unterwarf sich ihnen. Im Falle der Nichtinnehaltung einer derselben, tritt die Bannstrafe ein. Dem Vorstände bleiben die folgenden Strafen Vorbehalten: 1) ihn von jetzt bis Rossanä nicht aufzurufen; 2) ihm bis zum selben Zeitpunkte keine Misuä zu geben; 3) er darf 4 Jahre lang, von Tisry an, kein Amt in der Synagoge bekleiden. Der Sarä Abrauanel wird eine Beihülfe von Rt. 4 zur Be- Zahlung eines Wundarztes, der ihre Tochter behandelt hat, bewilligt; dem Abraham Serrano eine Unterstützung von Rt. 3. Hazan Ishac Namias soll bei dem Ofen für die Mazzot-Bereitung als Vertrauensperson (homen de ley) angestellt werden und für die ganze Zeit Rt. 6 erhalten, darf aber von Privaten nichts annehmen. Am 5 ten desselben. Robi Ishack aus Polen, welcher im Hause jon Ishack Mendez logierte, führt Klage darüber, dass dessen Bruder Abraham ihn nicht nur durch Worte beleidigt, sondern mit einem Dolche bedroht habe, ohne weitere Veranlassung, als dass, er einer Tochter des* selben eine Artigkeit (algua c. de cumprimento) gesagt hatte. Dem genannten A. M. soll von den Herren CH; H. eine scharfe

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