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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 414

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 414)
Language
German
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IRI
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322 eines Vorstehers der Hebrä zu entheben und ihm eine Geldstrafe von 50 aufzuerlegen. Ferner soll eine Verordnung gegen diejenigen erlassen werden, welche aus Ungehorsam ein Amt nicht annehmen wollen. Es erschien zweckmässig, den Schatzmeister mit Leuy Pepel dasselbe Abkommen wegen Bezugs der Etrogim (sidroys) treffen zu lassen wie im vorigen Jahre. Der Vorstand ist von neuem gewarnt und benachrichtigt worden, dass in hiesiger Stadt oft im Aufträge von Tudescos, welche nicht im Besitze eines Äbfertigungsscheins (despacho) sind, viele Binder geschlachtet werden, wodurch eine Akzisedefraudation begangen wird, und besteht demnach die Gefahr, dass, wenn solches zur Kenntnis der Schlachter gelangt, noch grössere Unannehmlichkeiten entstehen, als der Verlust (die Konfiskation) des Fleisches. Um diese zu vermeiden und dem zu befürchtenden Schaden vorzubeugen, wird befohlen, dass fortan kein Angehöriger unserer Gemeinde in seinem Hause das Schlachten von einem Tadesco gehörenden Rindern gestatten [darf, bei einer Strafe von Rt. 10, welche ohne Zulassung einer Entschuldigung zu zahlen ist. Am 28. desselben. Der Schatzmeister wird angewiesen, dem Semuel de Cässeres für eine gewisse geheime Wohltat (Misvä emcubertta) den Betrag von Rt. 5 zu geben. Wegen des Findlings wird ferner beschlossen, den H. H. weitere 10 zu geben und soll es ihnen gestattet sein, sich im Interesse des Knaben zu verwenden. Hiermit erklärt sich die Gemeinde ihrer Verpflichtung bezüglich desselben für enthoben. Am 10. Hesvan. Von den Kanzeln soll folgendes bekannt gemacht werden: ״Zu verschiedenen Malen ist eine Ermahnung erlassen worden, es solle jeder seinen Rückstand vom vergangenen Jahre an Sedacä und Beitrag bezahlen. Es wird nun zum letzten Male angedroht, dass jeder, der diesem nicht bis zum nächsten Sabbath nachgekommen ist, zu keiner der Synagogen Zutritt erhalten wird.*

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