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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 402

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 402)
Language
German
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310 Die Christen werden von den Juden für Kaiser!. Majestät verklagt. Kaiserliche Freyheiten, unserem und des heiligen Reichs aufgerichtem und ausgekündtem Landfrieden, gülden Bullen, und Kayserl.. Reformation, auch über dass sie einem jeden, so einig Spruch und anforderung zu ihnen zu haben vermeinen, für Uns, unserm KaiserL Kammergericht im heiligen Reich, oder an Enden, da sich solchem ihren Freyheiten und Privilegien nach gebühret Rechtens und Fürkommens, nie fürgewesen, und noch nicht seyn, gewaltiglich^ freventlich und muthwilliglich, an ihren Personen, Leiben, Haaben und Gütern, mit Todtschlägen, rauben, wegführen, Austreibung, ihrer häusliehen Wohnungen, Versperrung und Zerstörung ihrer Schulen und Synagogen, desgleichen an Gleidten und Zollen beleidigt und beschwert,, auch in ander Weeg an ihrer Leibs Nahrung, so sie hin und wieder, altem Herkommen und Gebrauche nach, Edlen und Unedelen in ihren Nöthen auf Trauen und guten Glauben, und gebührlichen Gewinn ausleihen Verhindert und beschädiget werden? also, dass zu besorgen, wo Von Uns als römischen Kaisern, hierinn nicht ein Einsehens geschehen sollt, zuletzt aus solchen erfolgen und dahin Kommen, dass die Jüdischheit an mehr Orten im heiligen Reich teutscher Nation, nicht allein ihrer Haab und Güter entsetzt, geplündert, und ausgetrieben, sondern ohn alle unsere rechtliche Erkanntnuss, gefangen, gepeiniget, Vertilget, und um Leib und Blut Kommen würden und Uns darauf als römischen zu dem sie als ihrem rechten einigen Herrn und Beschirmer auf Erden, ihre Zuflucht und Hoffnung tragen, demüthiglich angerufen und gebethen, dass wir ihnen hierumb unsere Kaiserliche Hülf und Müdigkeit mitzutheilen, sie bey ihren gegebenen Freyheiten Privilegien, Schutz, Schirm und Gleidt zu Handhaben, ihnen dieselbige alle und jegliche insonderheit zu er• neuern, zu confirmieren und zu bestätigen, und dieselb unser Jüdischheit, in unsrem und des heiligen Reichs Verspruch, Schutz,, und Schirm auch Gleidt und Sicherheit zu empfahen, gnädiglich geruheten Wann Wir nun gemeldter Jüdischheit demüthig Anzeigen und Bitten gnädiglich Vernommen, und Uns als römischen Kaiser* Kaiser, Die Juden bekennen, der R. Kaiser sey nechst Gott ihre Obrigkeit und Schutz.

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