Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 283)
- Language
- German
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191 Als Grund der Leviratsehe erklärt Josephus *): ״So wirdes gehal- ׳ten zum Nutzen des Staates, da so die Familien nicht aussterben, das Vermögen in der Verwandtschaft bleibt und die Lage der Frau durch Heirat mit dem nächsten Verwandten des verstorbenen •Gatten erleichtert wird“ * 2). Nach der Vorschrift der Thora ist die Schwägerin, ohne ihrem Schwager angetraut zu werden, seine Frau, wenn er zu ihr kommt und den Willen hat, sie zu heiraten3). Die Eabbinen bestimmten jedoch, dass sie nur dann die rechtsgültige Frau des Schwagers werden kann, wenn noch vor Eingang der Schwager• ehe ein Verlöbnis stattfand, welches 4מאמר) genannt wird, vor zwei Zeugen erfolgte und in der Uebergabe eines W ert gegen st andes mit der Erklärung bestand, er wolle die Schwägerin heiraten. Diese Verlobung kann aber auch, wie jede andere Verlobung, durch eine Urkunde שטר קידושין geschehen, in der verzeichnet wird ״ הרי את מקודשת ליDu seiest mir angetraut“ 5). . Vor der Heimführung verschreibt auch der Le vir eine Ke• thuba, welche שטר כתובת יבמין genannt wird6). Der Grund dieser Verschreibung liegt wieder darin, dass dem Manne die Scheidung erschwert werden soll. Die Ausstellung dieser Kethuba ist jedoch erst eine spätere Verordnung der Rabbinen, denn zuerst wurde x) Ant. IV, 8, 23 nach der Uebers. von Clementz, vgl. auch Duschak, Eherecht S. 140. 8) Die Samaritaner beziehen die Leviratsehe nicht auf den leiblichen!Bruder des Verstorbenen, sondern auf den vertrautesten Freund desselben: Dieser heiratete die Witwe, falls er nicht schon zwei Frauen hatte. R Andree, Zur Volkskunde der Juden, Bielefeld und Leipzig 1881, S. 217. Ferner vollziehen sie die Schwagerehe nur mit den erst Angetrauten, lassen aber die, mit welchen bereits der eheliche Umgang gepflogen worden, frei ausgehen• Geiger, Die gesetzlichen Differenzen zwischen Samaritanern und Juden, in ZDMG. XX 1866 S. 560. 8) Jeb. 52 a: אם בעל בלא מאמר קנה, והתניא לוקה מבת מרדות מדרבנן; vgl. Midr. Tan. ed. Hoffmann S. 166: *במה יבא עליה מלמד שהיא נקנית בביאה יבול יהא בסף ושטר ממרין בה בדרך שביאה ממרת בה ת״ל ויבמה ביאה ממרת בה ואין בסן» ושטר ממרין בה, ferner jer. Jeb. 11, 1 (3 a 28), ib. V, 1 (6 c Anfang), jer. Kid. 1, 1 (58 d 67), s. auch noch Jeb. 54 a. 4) אמר bedeutet im Hiphil »verloben“, siehe J. Löw, in ZAW XXV111 1908 S. 229. 5) Jeb. 52 a, Maim. Jibbum Wachaliza 11, 1, vgl. מגיד משנה z. St. 6) Jeb. a. a. O,, in Tos. Jeb. II, 1 (242, 17) steht bloss שטי־, vgl. hierzu ¬חסדי חד und מנהת בבורים z. St. ו