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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 169

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 169)
Language
German
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77 Der Unterschied zwischen den mit diesen Worten beginnenden Bedingungen besteht darin, dass die oben erwähnten fünf Formalitäten nur bei der mit אם beginnenden Bedingung zu beachten sind. Ferner unterscheiden sich diese Formeln in dem Beginn ihrer Rechtswirkung; so tritt die Rechtswirkung bei der Formel אם immer erst mit der Erfüllung der gestellten Forderung ein, hingegen hat sie bei den Formeln מעכשיו אם und על מנת auch rückwirkende Kraft von der Zeit der Erfüllung bis zur Zeit der Aufstellung der Bedingung 1). Bezweckt die Bedingung eine unmögliche Leistung, so ist die Bedingung nichtig, der Vertrag aber erhält sofort Gültigkeit (z. B.: ״Es sei dies dein Scheidebrief unter der Bedingung, dass du zum Himmel fliegst1‘, oder eine ähnliche Bedingung) nach dem Grundsätze כל תנאי שאי אפשר לו לקיימו בסופו והתנה עליו ״ .מתחילתו אינו אלא כמפליגה בדבריםJede aufgestellte Bedingung, deren Erfüllung unmöglich ist, wird als Scherz betrachtet“ 2). Eine Bedingung, deren Erfüllung von dem Vollzug einer Leistung oder Handlung, die vom Gesetze verboten ist, abhängig gemacht worden ist (מתנה על מה שכתוב בתורה) ist ebenfalls ungültig, ferner eine Bedingung, deren Erfüllung nicht von dem Willen der Kontrahenten, sondern von dem eines Dritten abhängig ist oder eine Bedingung, deren Vollziehung die Aufhebung eines biblischen Gesetzes zur Folge hat, z. B.: ״Unter der Bedingung sollst du meine Verlobte sein, dass du nach meinem Tode nicht verpflichtet seiest, die Leviratsehe zu vollziehen“3). Es gibt jedoch Bedingungen, welche ebenfalls nur durch die Uebertretung eines Gesetzes ausführbar sind (מתנה על מה שכתוב בתורה) und bei denen trotzdem die Gültigkeit der Urkunde von der Ausführung der Bedingung abhängig ist, nämlich, wenn die Bedingung von den Kontrahenten allein zu erfüllen ist, z. B.: ״Es sei dies dein Scheidebrief mit der Bedingung, dass du den Sabbath entweihst“. Da in diesem Falle der Frau die Wahl freisteht, entweder das Gesetz zu beachten *) Siehe M. Bloch, Der Vertrag nach mos.-talm. Rechte, Leipzig 1893, S. 18 und Responsen der Geonim, ed. Harkavy S> 299« 2) Tos. Gittin Vll (V), 8 (331, 25) und Gittin 84 a. 3) B. m. VII 11 (94 a), s. daselbst die Parallelstellen, ferner Tos. Kid. III, 7 (339, 23), Gittin 84 a und oft.

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