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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 167

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 167)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486283--3670-3490037
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75 dieser Zahlen am Ende der Zeilen unvermeidlich, so müssen sie in der Urkunde wiederholt werden und zwar so oft, bis sie einmal innerhalb einer Zeile zu stehen kommen1). Bedingungen in den Urkunden. Bei vielen Rechtsgeschäften, so z. B. Yerlöbnis, Ehescheidüng, Kauf u. s. w., können Bedingungen aufgestellt werden, von denen der Eintritt der Rechtswirkung der vereinbarten Geschäfte abhängig gemacht wird. Die Bedingungen können die Kontrahenten nur sich selbst auferlegen, daher ist eine von einem Dritten zu erfüllende Bedingung nicht in jedem Falle gültig. Die Bedingung muss präcis ausgedrückt und streng formuliert sein. Die Formen, nach denen jede Bedingung abgefasst sein soll, werden aus Num. XXXII, 29—80 abgeleitet2). Dort heisst es: ״Wenn die Söhne Gads und die Söhne Reubens mit euch über den Jordan, alle Gerüstete zum Kriege vor dem Ewigen ziehen, und das Land von euch unterworfen wird, so gebet ihnen das Land Gilead in Besitz. Wenn sie aber nicht gerüstet mit euch hinüberziehen, so sollen sie unter euch im Lande Kanaan Besitz erhalten*. Bei der Abfassung der Bedingung müssen daher folgende Formalitäten beachtet werden: a) Sie muss eine ״doppelte Bedingung“ sein, 3תנאי בפול), d. h. sie muss die Rechtswirkung für den bejahenden und den verneinenden Fall genau festsetzen, wie der bejahende Fall in Vers 29 und der verneinende in Vers 80 ausgesprochen ist. 0 B. b. 167a: אמר אבי* מתלת זעד עשר לא לבתזב בסוף שיטה דלמא מזייף ובתב, vgl. Tossaphoth z. St. s. v. לא. Hingegen haben Dikduke Sofrim, שיטה מקיבצת, Halachoth Gedoloth, ed. Hildesheimer S. 450 und הגהית מיימוביות zu Maimonides, Malwe Welowe XXV11, 13: לא לכתוב איגיש מתלתא ועד עשרה בסופה דשיטה, was nur auf die Ungenauigkeit der Abschreiber zurückzuführen ist. — Findet man am Ende einer Zeile;*המשי;, תלת, so bleibt die Urkunde doch gültig und es wird nicht angenommen, dass die Zahlen aus תלת oder יזמש gefälscht seien, siehe באר הגולה zu Choschen Mischpat § 42, 4. a) Kid. 111, 4 (61 a), Nedarim 11 a, s. hierüber ausführlich R. Nissim zu Gittin 75 a, ספר העיטור ed. Lemberg S. 12 b, Maimonides, Ischuth VI und Eben Haeser § 38. s) Tos. Kid. 111, 2 (338, 28) und Tos. Gittin Vll (V), 6 (331, 6), jer. Demai Vll, 7 (26 c 25), jer. Erubin 111, 5 (21 b 6), jer. liasir II, 4 (52 a, 7), Jeb. 53 a, Gittin 46 b.

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