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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 402

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 402)
Language
German
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284 die darin angedrohte Strafe vollstreckt und keine Entschuldigung zugelassen werden. Da überdies der Vorstand mit gleichem Eifer alles beseitigen muss, was unsere Kühe stören könnte, wird ferner verfügt, dass bei Gelegenheit von Beritiott, wenn die Circumcision nicht in demselben Hause stattfindet und das Kind anderswo hingetragen wird, solches in möglichst bescheidener Weise, ohne Gefolge oder Begleitung von Männern oder Frauen, vor sich gehen soll. Etwaige Contravenienten werden nach dem Befinden des Vor- Standes bestraft werden. Isaq da Silva hatte einigen seiner Freunde mitgeteilt, wenn der Ankauf eines Hauses zur Gemeindesynagoge zustande käme würde sein Vater sich an dieser Misvä mit M. 1000 beteiligen Der Präsident Isaq Senior und Samuel de Caserez begaben sich daher namens des Vorstandes zu da Silva und fragten an, ob dieses Anerbieten auf Wahrheit beruhe. Er antwortete, er kenne die Freigebigkeit seines Vaters für derartige verdienstliche Werke• Derselbe hätte schon von Italien aus .... Dukaten für einen ähnlichen Zweck geschickt und in diesem Falle würde er eher noch mehr als weniger denn M. 1000 beisteuern. Er versprach, ihm dieserhalb zu schreiben, wofür die genannten zwei Herren ihm dankten, indem sie ihn gleichzeitig baten, die Sache nach Möglichkeit zu beschleunigen. Es wurde beschlossen, dass die in diesem Gemeindebuch unter den! 1. Elul 5414 aufgefiihrten deutschen Juden, da sie doch in dem Sinne hier zugelassen worden, dass sie bei unserer Nation wohnen (admitidos debaixo do titulo de morarem com nossa na^äo), fortan gehalten sein sollen, Gemeindeabgabe zu zahlen. Nachdem ihnen solches durch den Schatzmeister im Namen des Vorstandes angezeigt worden, fanden sich Daniel Heist (Geist?) und Simon-ein und erklärten sich namens aller übrigen hiermit einverstanden, wogegen ihre Aufenthalts Verhältnisse auf derselben Basis weiterbestehea wie bisher. Von der Eibca Baruch wurde für M. 60 pro Jahr ein Loka (camara) für Talmud Torä gemietet; auch sollen ihr die Kosten für das Aufstellen eines Ofens vergütet werden. Dieser Raum

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