Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 363)
- Language
- German
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245 Angesichts der Bedürftigkeit des Josua de Moira, besonders unter Berücksichtigung des Unfalls und der Krankheit seiner Frau, werden ihm auf Vorschlag des Präsidenten Kt. 5 bewilligt. ״ Jacob Cohem Lobato und Salamäo Gabay legten eine zwischen ihnen obwaltende Differenz dar und baten den Vorstand um Entscheid. Obgleich es nun nicht Sache des Vorstandes ist, sich mit Prozessen zu befassen (ouvir pleitos), da aber andererseits Gabay ein Fremder ist und von hier fortreisen will, es sich also um den Streit eines Ausländers handelt, nahm sich der Vorstand dieses Falles an. Beide Parteien erklären, sich seinem Urteilsspruch zu unterwerfen. In dem Medras de Talmud Tora hat ein Wortwechsel zwischen dem Kassenverwalter (Gabay) David Aboab und D?i (Daniel) Fidalgo stattgefunden, der sogar in Tätlichkeiten ausartete. Nach Untersuchung des Vorfalls verurteilte der Vorstand den Fidalgo zu einer Geldstrafe von Kt. 10 zum Besten der Gemeindekasse. Wenn er nicht zahlt, soll weder er noch sein Vater zu irgend einem Betlocal Zutritt haben. Dem Vorstand der Amsterdamer Gemeinde wurde schriftlich mitgeteilt, dass die hiesige Gemeinde Johanan N. N. 0 surdo (den Tauben) wegen seines fortgesetzt lasterhaften Lebenswandels von hier ausgewiesen habe. Eine Abschrift des Protokolls vom 28. Elul wurde beigelegt. 15. He s van. Der derzeitige und der vorhergehende Vorstand hielten zusammen mit den Herren Hahamim eine Beratung ab. Zur Erörterung stand die am 16. Hijar v. J. erlassene Verfügung in Betreff eines früheren Dienstmädchens des Herrn H. H. Ishack Jesurun. Man beschloss, die verhängte Strafe der Berachä heimlich unter uns (secretaml^ entre nös) aufzubeben, während der Vorstand sich vorbehielt, eintretenden Falles Strafe nach seinem Ermessen zu verhängen. 21. Hesvan. Judä Fidalgo liess bitten, die am 14. ds. ihm auferlegte Strafe, mit Rücksicht auf seine geringen Mittel, zu ermässigen* Man setzte die Strafe auf Kt. — herab; er darf aber in keine Sy• Jahrbuch J. L. 0. VIII. 16