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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 296

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 296)
Language
German
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268 solchea Befugnis konnte es geschehen, dass auf Veranlassung der genannten Gläubiger 1657 wohl mehrere frühere Mitglieder der Posener Gemeinde, unter welchen sich der damalige Rabbiner von Grossglogau, Jacob Ezechiel Mendel1), und der zu jener Zeit in Militsch sich aufhaltende Rabbiner von ״Lessei“2), namens Joseph David3), befanden, vom Breslauer Rat mit Arrest belegt wurden. Auf die gegen ein solches Verfahren erfolgte Vorstellung sahen sich indes die Gläubiger genötigt, ihre Klage gegen die genannten Personen gänzlich zurückzuziehen, sie des Arrestes zu entlassen und sich bis zu ihrer etwaigen Rückkehr in die Posener Gemeinde jeglichen Anspruchs ihnen gegenüber zu be־ geben 4). 1699 hören wir von einem Prozess, welcher zwischen den Dörferischen Erben und der Posener Judenschaft wegen der Schuldforderung der ersteren schwebte 5). Die Gläubiger hatten beim Breslauer Rat ein exekutivisches Vorgehen gegen die etwa zum Besuche des Breslauer Marktes kommenden Posener Juden beantragt; jedoch nahm der Magistrat zunächst noch gewisser obwaltender Bedenken wegen hiervon Abstand6). 1)Bei Berndt: Gesch. der Juden in Gross-Glogau, Glogau (1873), nicht erwähnt *) Damit ist wohl das heutige Hohensalza, früher Inowraclaw gemeint 8) Er hielt sich damals ohne Zweifel wie so viele seiner Glaubensgenossen und christlichen Landesleute als Flüchtling in Schlesien auf, um den durch den polnisch-schwedischen Krieg hervorgerufenen Leiden zu entgehen. Nach Schlesien waren übrigens nicht nur einzelne Versprengte, sondern ein sehr erheblicher Teil der grosspolnischen Judenschaft geflüchtet. Ja, es wurde sogar 1657 ״statt und wegen derer gesammten herein in S c h 1 esien geflüchteten Judenschaft aus Gross-Polen“ die seitens derselben dem Königl. Fiskus in Polen zustehenden Gefälle im Betrage von 700 Rtlr. entrichtet. Die Abführung dieser Summe an die Königl. Kasse hatte die jüdische Gemeinde zu Krakau übernommen (Signaturb. v. J. 1657, Bl. 160b). Das im Text über den Rabbiner Joseph David Nitgeteilte kann zugleich als Ergänzung zu den in der Ztschr. d. h. Ges. f. d. Prov. Posen XV, 44 über Rabbiner von Jnowrazlaw gemachten Angaben dienen, vorausgesetzt natürlich, dass die vorstehende Deutung von ״Lessei“ richtig ist. 4) Diese Darstellung beruht auf Bl. 14 b—15 und 28 des Signaturb. v. J. 1657 sowie auf NNN 432 a. &) Regesten-Sammlung. *) üb. ad Reg. et Pr., Bl. 72 b ff.

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