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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 232

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 232)
Language
German
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IRI
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204 der ersten Elulwoclie dieses Jahres an1) und erhielt schon einige Wochen später eine Gehaltszulage von 200 fl. auf drei Jahre2). Einige Monate nach seiner Ankunft kam R. Chajim Hirsch Berliner3), Rabbiner in Mainz, nach Fürth und hatte dort Gelegenheit, halachische Fragen mit ihm zu besprechen und dabei das eminente Wissen des Fürther Rabbiners kennen zu lernen. Bei seinem Weggehen sprach er dem Vorsteher in Fürth seine besondere Freude darüber aus, dass seinem Geburtsorte die Ehre zuteil wurde, einen so berühmten Gelehrten in seiner Mitte zu haben, der nur den einzigen Fehler allzu grosser Bescheidenheit besitze. R. Meschullam war ein Meister auf dem Gebiete der Halacha, wie aus der Sammlung seiner Gutachten (בגדי כהונה) ersichtlich ist; aus allen Gegenden Deutschlands ebenso wie aus Polen, Ungarn, Böhmen und Holland kamen Anfragen an ihn zur Entscheidüng schwieriger Fälle. Dass er in den subtilsten Einzelheiten talmudischer Interpretation und Dialektik ebenso bewandert, wie er scharfsinnig in der Beweisführung und Auslegung war, das bezeugen besonders seine Responsen zu Eben Haeser und Choschen Mischpat. Wer seine Entscheidungen in הלנות אישות und היתר עגונה liest, wer das Responsum wegen eines inToggenburg (Schweiz) ermordeten Jehudi4) verfolgt, der muss den logischen Aufbau der Beweisführung und die scharfsinnige Begründung des Urteils anstaunen und bewundern. Der weitberühmte R. Eleasar Fleckeles (תשובה מאהבה) wandte sich in einem wichtigen Falle an ihn, um י) Auf der Durchreise erteilte er am 2. Elul 1789 in Prag eine Approbation zu מטה יששכר mit der Bemerkung החותם פח ק״ק פראג ונזצ״פ רק״ק פיוררא יע״א 2) Weitere Gehaltszulagen erhielt er 1799 mit 100 TIr. jährlich auf drei Jahre; 1805 mit 3 fl. wöchentlich, da durch Auflösung der jüdischen Gerichtsbarkeit sein Einkommen eine starke Einbusse erlitt; 1817 mit 150 fl. jährlich; ausserdem bekam er 1810 eine Gratifikation von 60 Karolinen als Beitrag zur Mitgift seiner Tochter. 3) Vgl, über ihn meine Mitteilungen im Jahrbuch III, 233. Als nach seinem Ableben in Altona a. 1802 die dortige Rabbinatsstelle wiederbesetzt werden sollte, stand u. a auch R. Meschullam Salomon Kohn auf der Kandidatenliste; auch schon a. 1799, als R. Rafael Kohn in Altona sein Amt freiwillig niedergelegt hatte. 4) בגדי כהוגה p. 49 a.

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