Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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B3 voll Curasao kommenden Tudesquo, welcher längere Zeit in englischer Gefangenschaft gewesen, 2 Keichstaler bewilligt. Selomoh Cohen wird angewiesen, einer Frau, welche ein ausgesetztes Kind (engeitado) für Rechnung der Gemeinde in Pflege hat, Geld zu zahlen, bis die Gemeinde Weiteres bestimmt. Abräo Israel, Sohn (Stiefsohn?) der Gracia Azub, ersucht um Unterstützung, weil er lange krank und in spanischer Gefangenschaft gewesen. Er erhält 4 Reichstaler. Am 11. T i s r i. Es handelt sich um Verteilung der Salos Peamim1)-Spende für Cabanas. — Da das letztvergangene Jahr ein solches von 13 Monaten gewesen und die Angestellten der Talmud Tora deshalb Salär für den 13. Monat verlangt haben, welches ihnen aber nicht bewilligt worden, wurde mit Rücksicht hierauf und der von allen Beamten bekundeten Bedürftigkeit beschlossen, zu den o# 82,14, welche genannte Spende in der Haupt Synagoge und in den Midrasim ergeben hat, hinzuznfngen. welche wie folgt verteilt werden sollen: (Es folgen nun die Namen von 14 Personen, meistens Beamten, unter welche die Salos Peamim-Spende verteilt wird. Die Anteile schwanken zwischen 3 und 24. Den letztgenannten höchsten Betrag erhält H. Mossö Israel als Geschenk (prezente), wegen seiner vielen Verpflichtungen. U. a. findet sich ein Betrag von odfr 6 zu Händen des Jacob Curie! für einen Ungenannten (pegoa secreta). Einem jungen Italiener aus Turin werden zur Verheiratung seiner Schwester 6 bewilligt; ebensoviel einem jungen Manne, der aus Indien gekommen war. 2 1. T i s r i. Zweien deutschen Rabbinern, welche um Unterstützung bitten, um ein Buch drucken zu lassen, werden je 2 Reichstaler bewilligt. Es wird bestimmt, dass die Bänder, welche zu den Lulabim dienen, von den Gabaym aufzubewahren sind, um in anderen *) Salos peamim. Am Sabbath vor jedem der drei Wallfahrtsfeste ist es üblich, für alle Gemeindemitglieder einen Mi-Scheberäch zu sprechen, welcher mit den Versen 16 und 17 Deuteron. Kap. 16 eingeleitet wird und daher jene Benennung führt. Jahrbuch J, L. G. VI, $