Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 413)
- Language
- German
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353 Oberrabbiners präsidierte 1 * *). Jedoch war seine Mitwirkung an den Rechtsentscheidungen in der Regel an die Zustimmung der beiden prozessführenden Parteien geknüpft*). Die aus dieser richterlichen Tätigkeit vereinnahmten Gebühren sowie die ihm als Darschan gewährte Besoldung ף bildeten sein Diensteinkommen, wozu noch eine Dienstwohnung kam4 *), die sich aber jedenfalls durch Geräumigkeit nicht auszeichnete6 *). Ausserdem stand ihm einiges Privatvermögen zur Verfügung, da er bereits im Jahre 1694 der Posener Gemeinde ein Darlehen von 800 Guldenstücken gewähren konnte6) und sich nach einer Eintragung vom Jahre 1727 im Besitze eines Hauses befand1). Im allgemeinen sollte er Abgabenfreiheit gemessen, mit Ausnahme der Bardonsteuer8 *), welche sehr häufig als die Grundlage des Bestandes der Gemeinde bezeichnet wird. Zum Teil waren seine Predigten gegen die die Interessen der Gemeinde aufs äusserste gefährdenden Denunzianten und Verläumder gerichtet; doch blieben seine im Verein mit dem Oberrabbiner aufgewandten Bemühungen, jene Frevler von ihrem verderblichen Tun abzubringen, erfolglos, so dass gegen sie, da sie durchaus keinerlei Autorität anerkennen wollten, 1725 der grosse Bann ausgesprochen werden musste®). In diesem Schriftstück wird ß. Arje Lob als der ״grosse Prediger“ (דיד^שן הגדול) bezeichnet 10), ein anderes Mal als*1)ידיין ודרשן *) So im ). 1716 (das. Bl. 267a). י) So daselbst Bl. 271a und auch sonst noch oft. a) Diese ist in den Gemeindebüchem nicht angegeben; doch Ist anzunehmen, dass sie׳ mindestens dieselbe Höhe hatte wie die seines Vorgängers; vergl. über das Gehalt des letzteren Perles a. a. O-, S. 82, Anm. 40. 4) Ergibt sich aus Bl. 167b u. 228a des Gemeindebuches IL ‘) Über die Enge derselben führte sein Nachfolger Beschwerde (das. Bl. 167b). *) Gemeindebuch II Bl. 24. י) Das. Bl. 142a. ») Das. Bl. 100a. *) Das. Bl. 134a, vgl. auch )ahrbuch 111119, No. I.XX1X. Ueber das Denunziantenunwesen wird in den Gemeindebüchern öfters Klage geführt, s beispielsweise auch Jahrb. II 12 No. XXVI, Ul 108 LIX u. 122. >׳>) Das. Bl. 134a. u) Das. I Bl. 305a.