Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 264

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 264)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3486266-3486279--2757-3488677
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

204 13. Tamus. Simon Jesurun reicht eine Rechnung ein, laut welcher Manoel Peres 52. 14. 6 ei hoben hatte, die jenem als Rest aus einer im Lombard vorgenoramenen Verpfändung zukamen. Peres wurde vorgeladen, gab die Richtigkeit der Forderung zu und versprach unfehlbar in 3 Wochen zu zahlen. Derselbe Simon Jesurun führte darüber Klage, dass Jonatan Jsrael ihm einen seiner Tabaksarbeiter fortgenommen hatte, welcher kontraktlich auf ein Jahr bei ihm engagiert war. Der besagte Jönatan Israel wurde angewiesen, dem Decret gemäss, den Arbeiter sofort zu entlassen, was auch pünktlich erfolgte. Ferner klagt Reby Herts, dass David Meatob auf dem Kieler Jahrmarkt (feira do Kil) diverse Stoffe im Betrage von 200 <־^s mit dem Versprechen sofortiger Zahlung von ihm gekauft habe; bis jetzt habe er jedoch nicht einen Heller (Real) von ihm erhalten können. Der Herr Präsident übernahm es, dieserhalb mit Meatob zu sprechen und sich zu bemühen, ihn zur Zahlung zu veranlassen. Herr Semuel de Caseres soll die Postmeister (Mestres de Posta) durch eiuen Notar auffordern lassen, der Witwe Abarbanella die Briefe nur für eine Post zu creditieren, andernfalls würden jene den entstehenden Schaden zu tragen haben. Beschlossen: Es sollen bei Gelegenheit von Hochzeiten keine Tänze irgend welcher Art stattfluden, worüber folgendes Decret zu verkünden ist: Auf Befehl des Vorstandes wird hiermit das Tanzen bei Gelegenheit von Hochzeiten für die Zukunft verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auf Männer und Frauen, gleichviel welchen Standes. Im Falle einer Contravention soll der Herr des Hauses, in welchem solches geduldet wird, 50 für die Armenkasse zahlen. A m 20. d e s s e 1 b e n. Biniamin Reminy bittet um die Erlaubnis, bei Nichtjuden in Tabak arbeiten zu dürfen. Es wurde ihm dies mit der Ver- Warnung gestattet, dass er keinen Arbeiter überreden oder annehmen dürfe, der bei Personen angestellt ist, die in unserer Gemeinde sich mit diesem Handelszweige befassen. Am 28. desselben. Jeosua de Palacios, Jozeph Jesurun und Mossd Abudente

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.