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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 256

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 256)
Language
German
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196 Weise bei Nicht-Israeliten rasieren zu lassen und zu gestatten, dass man ihnen mit einem Rasiermesser über das Gesicht fährt, was nach unserer heiligen Lehre so streng verboten ist, hat die Verwaltung es für angebracht gehalten, von den Kanzeln bekannt zu machen, damit es allen kund werde: Dass von heute ab, bei Strafe der Berachä, niemand sich den Bart anders als mittels der Schere abnehmen lassen darf; nur am Halse kann, wie der Din uns gestattet, von dem Messer Gebrauch gemacht werden. Falls jemand einen anderen sieht, der dieses Verbot Übertritt, ist er, bei Vermeidung der gleichen Strafe, verpflichtet, dem Herrn Vorstands-Präsidenten hiervon Anzeige zu machen, damit dieser und die übrigen Herren Deputierten jenen nach ihrem Ermessen bestrafen. Hoffentlich wird ein jeder sich vor Begehung dieser Sünde hüten. 13. Adar. Es wird von neuem bekannt gemacht, dass niemand von unserer Gemeinde, wes Standes er auch sei, ob Mann oder Frau, am Tage oder Abend von Purim sich verkleiden oder im Maskenanzuge (emmascarado) auf die Strasse gehen oder mit Musik irgend welcher Art die Strasse passieren darf, weil durch derartige Ausschreitung Anstoss erregt und unser Bestand gefährdet würde. Sollte ein Gemeinde-Angehöriger (particular) seinen Hausleuten die Uebertretung dieses Verbots gestatten, so wird er nach dem Ermessen der Herren des Vorstandes in Strafe genommen werden. Ferner, damit am genannten Tage keine Verwirrung beim Almosensammeln entsteht und nicht zwei Büchsen (tagas) zu Gunsten derselben Person umhergereicht werden, haben diejenigen, welche das Sammeln zu übernehmen wünschen, sich beim Präsidenten zu melden. In Erwägung der grossen Ausgaben, welche erforderlich sind, um das Notwendigste für die Gemeinde zu bestreiten, da die Ausgaben derselben in beständiger Zunahme begriffen sind und die heutige beschränkte Einnahme (0 limitado rendimento) zu deren Deckung nicht ausreicht, beschliesst der Vorstand, sich hiernach einzurichten und wird daher bestimmt, dass nur der Ertrag der Sammelbüchsen für Purim unter die Armen unserer Gemeinde verteilt werden soll, ohne, wie bisher üblich war, aus der Gemeindekasse einen Zuschuss zu leisten. Es erschien er-

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