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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 226

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 226)
Language
German
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166 Mit Rücksicht auf die grosse Wichtigkeit des hier behandelten Gegenstandes, in welchem so viele und so schwere Sunden Zusammentreffen, wurde es für richtig befunden, alle Gemeindemitglieder nach diesem Heiligen Orte zu berufen, damit das, was nach dem Gutachten und mit der Genehmigung der Herren H. H. beschlossen worden, zur allgemeinen Kenntnis gelange, nämlich den Bann (herem) über diejenigen auszusprechen, welche von heute an eine derartige verabscheuenswiirdige Handlungsweise befolgen, wie der H. H. David Cohön ausführlicher erklären wird. Es wird des ferneren bekannt gemacht, dass es wegen der etwa entstehenden nachteiligen Folgen verboten ist, fremden Personen von dieser Verhandlung Mitteilung zu machen. Der Allmächtige schenke Seinem Volke Seinen Segen und gebe dessen Herzen die wahre Gottesfurcht ein, auf dass es sich nicht gegen Hm vergehe, sondern Seine göttlichen Gebote beobachte! Indem man nun die ganze Gemeinde von 13 Jahren aufwärts am Roshodes Nissan in der Synagoge Bet Israel versammelte, wurde solches öffentlich verkündet und von der Tebä verlesen. Hierauf folgte eine Predigt des Herrn H. H. David Cohön über denselben Gegenstand und sodann wurde der Herem von Coibo ausgesprochen (vor welchem Gott ganz Israel behüten möge!), indem es die Absicht des Vorstandes ist, in denselben (Bann) jeden einzuschliessen, der, sei es direct oder indirect, in der bösartigen Absicht, der Allgemeinheit oder einem einzelnen zu schaden, demSenate oder irgend einem Gerichtsbeamten, so untergeordnet dieser auch sein mag, Anzeige erstattet oder ihn in der vorerwähnten schädlichen Absicht in irgend einer anderen Weise verständigen lässt, während das Volk schuldlos und von dem Banne unberührt bleibt. Zum immerwährenden Angedenken wird verfügt, dass alljährlich am Neumondstage von Nissän, sowohl in der Haupt- Synagoge wie in den Betlocalen (Medrassim), in einer dem derzeitigen Vorstande geeignet erscheinenden Weise auf diese Verhandlung hingewiesen werden soll. (Referat.) Ara 9. Nissan. Da der Herr H. H. Jeuda Haim1) infolge seines Alters und l) Dies ist der früher bereits erwähnte R. de Leao.

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