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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 163

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 163)
Language
German
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103 einen freien Zw tritt zw jeder Zeit seines Gefallens gehabt, S. c. f. g. Ihnn auch die Muntze vnd andere Ihre c. f. g. hochwichtige angelegene Sachen vertrawen vnd vntergeben, derohalben dan S.c. f. g Herrn Sohn Marggraff Johann Georg der itziger regierender Churfürst vnd mennigitch einen grossen Verdacht auff ihm gefasset, auch nicht vnpillig ein vngnediges vnnd vnfreundliches Hertze zu ihm getragen, ungesehen, dass ehr auch viele Beschwerung vber die Christen bei S. c. f. g. erpracticiret vnd zw wegen gebracht, vnd durch seine gnade und ansehen allen Juden grosse Befreiung vnd sichere wohnunge, handell und wandeil Im lande den armen Christen zw Verderb vnd vntergangk, bei S. c. f. g. erhalten. Alss ist auch gedachter Lippoltt Jude, balde nach S. c.f.g. todtliche abgangk zw gefenglichen hafften genommen, vnd dan ein Zimticher werch an Muntze vnnd allerhandt gülden und sielbern geschirre vnd Kleinodien, so S. c. f. g. Zum theill zwstendig gewesen, bei ihm Befunden wordenn. Ob nun woll die Sachen dahin gerichtet, weil man zw peinlichen fragen auf grosse begangene Misshandlungen nicht genügsame Vermutunge, viel weniger zu peinlichen straffen vrsachen haben mögen, vnd ehr nun fast in die zwey gantze Jhar gefenglich enthalten, welch gefengnus ehr etliche Zeit in seinem Hause die Muntze gehalten, da ehr des nachtes mit eisern Ketten verwahrett, und des tages umbher gehen, aber doch nicht aus dem Hause kommen mögen: das ehr seiner gefengnus gentzlich solte entlediget vnd frei gelassen werdenn. So hatt sichs doch begeben, das etwa drei tage oder weniger vor der angesetzten entledigunge, ehr mit seinem weibe lm Hause, da ehr gefenglich enthalten, sich verzurnet, und sein weib ihm vnter andern vorgeworffen, das er ein Zauberer vnd schwaizkunstner sei, vnd ein Buch bei sich habe, darein solche Teuffelss Künste verzeichnett stehen, dasselbige wolle sie auch Ihrem gnedigsten Herrn dem Churfürsten vnderthenigst berichten, der vngez weif feiten Hoffnung, da ihr Churf. gnaden dasselbige 'gnedigst erfahren, das seines glückes nicht viell meher sein würde. Da dieses etliche fürnehme s. c. f. g. Rhats und hohe Personen erfahren, haben sie solches vermöge ihrer geschwornen Pflicht S. c. f. g. nicht verschweigen wollen, sondern S.c.f.g. unterthenigst offenbahret Darauf! dann S. c. f. g alss balde gedachten Juden wiederumb in bessere Verwahrunge nehmen vnd in harter Gefengnus bringen, das Buch, darein solche Teuffelss Künste geschrieben stehen solten, aus seinem Hause abfordern, vnd dasselbige durch Juden und Christen der hebräischen Sprache erfarene lesen vnd sich daraus berichten lassen. Weill nun S. c. f. g. erfahren und befunden, das In solchen Buche nichts guts, sondern allerhand vnchristliche Bubenstücken vnd Teuffett Bannen vnd Zauberey gebrieffen, haben S. c. f.g. den Juden derohalben ״erstlich in Güte, und hernach mit scherffe auff das Buch, wo ehr das bekommen, was darin stände, ob ehrs auch, vnd wozu gebrauchet hatte, mit mehreren Vmbstenden Befragen lassen.

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