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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 162

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 162)
Language
German
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102 wollen, durch die Bendelein einen gifftigen trangk eingeben lassen, der alssbaldt dem frommen Chf. das Herz abgestossenn. )doch entschuldigt der Bösewicht das unzüchtige weib, dass sie nicht anders gewust hett, es were ein Kraftwasser. Die Vrsach ist dis gewesen, dass Ehr S. Churf. G. hatt eine güldene Ketten von 800 Dukaten vnd drey Kleinnoden, die auch etzliche hundert Gulden werdt gewesen, gestollenn. Wie S. Churf. G. die gemist vnnd nachgefraget, ist dem schelm leide gewesenn, man wurde ihn in verdacht fassenn. Dieweil ehr die Dinge vnder Henden gehabt, hatt ehr gedacht, wenn der Herre todt wehre, so wolle ehr darvonn, wie er es den ins wergk gestehet, vnnd wehr auch itziger Zeit innerhalb drey tagen noch loss kohmen, wenn sich sein eigen weib nicht mit ihme hette vortzornett vnd ihn einen Zoberer geheissen. Das haben die wechter gehöret vnnd habenn dasselbige berichtet. Da hatt man in umbsuchen lassenn vnd ein teufelsbuch bey ihme gefunden, vnnd ehr bekanndt, dass ehr den bossen geist hett zwingen können, der habe ihm alles gebracht, was er hett haben wollenn. Und wenn er die grossen Herren oder ehrlichen leute hett angesehen, haben sie ihme nichts böses thun können, sondern mit allen gnaden vnd guetten gewogen gewesen, wer aber in seinem bestendigen gemutt sich dawider aufgelegt, die hett ehr mit Zoberey oder mit gifft nachgetrachtf dass ehr sie vom leben zum todte gebracht hatt, Heute seindt die vrtell gekohmen, man wirdt ihn auf die kunfftige woche nach seinem verdientenn lohn straffen. Wie ich berichtet, soll man ihn zehen mall mit glugden Zangen angreiffen, die gassen auf und nider schleiften und auf allen egken seine bossliche Tat aus rufen, biss so lange dass ehr zehen mal angegriffen wirdt, darnach soll man auf dem Neuen margket ein gebeuw aufschlagenn da soll ehr mit dem Rade von unten auf an bein und armen gestossen werdenn, darnach an 4 Stücken zuhauen; das In ge weide und das Zoberbuch soll alsobaldt verbrandt werden und für alle vier Tore ein Viertel gehengt. Der Alfmechtige Gott behutte einen itzlichen grossen Herrn für solche leichtfertige bosse leute, die wieder ehre oder Redlichkeit achtenn. Ich will nicht zweiffeln, dis wirdt meinem gnädigsten Herrn Den Chf. und s. Herrn und Freunden eine Warnung sein. Zacharias Robell. XII. (Brandenburger Stadtarchiv, Codex N. 5) *) Lipoltt Juden Schelmstücken Vnnd wie ehr verrichtet wordenn. Mittwochs nach Conuersionis Pauli Anno 1573. Zw Berlin. Nachdem bei hochgedachten S. c. f. g. ein Jude Lippolt genant, in grossen Vertrawen, gnaden und ansehen gewesen, das ehr auch zw S. c. f. g. *) Bereits veröffentlicht in der ״Allgemeinen Zeitung des Judentums“ 1907, S. 106 f.

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