Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 457)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486275--2049-3488412- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
384 falls noch etwas einschliessen, was vorher nicht erwähnt wurde, und dürfte wohl die Lehre enthalten, dass das פסח שני auch dargebracht werden solle, wenn der 14. Nissan auf Sabbath fällt, genau wie פסח ראשון, von dem wir dies durch mehrere Beweise wissen. Und das ist auch wohl der Sinn der Tosefta: ולא פסח ראשון בלבד אלא אף פסח שד. g) דבר הלמד מענינו. In Num. 9, 2 heisst es beim zweiten Jahre nach dem Auszuge der Israeliten aus Ägypten: ויעשו בד ישראל את הפסח במועדו. Nun wissen wir aus Lev. 9, 1, dass der achte Tag der Einweihung der Stiftshütte auf den ersten Wochentag und den Neumond des Nissan fiel, wie es im Sifre z. St. und im Talmud erklärt wird, somit war in diesem Jahre der Rüsttag zum Pesacli am Sabbath und es war befohlen, dass das Pesachopfer zur bestimmten Zeit, במועדו, gebracht werden sollte. Es ist daher klipp und klar aus dem Zusammenhang der Ereignisse bewiesen, dass פסח דוחה שבת, und weiter wollte Hillel auch nichts. Dass diese Erklärungen in allen Punkten richtig wären und nicht durch bessere ersetzt werden könnten, wage ich nicht zu behaupten; immerhin dürfte ihr Grundgedanke nicht zu verwerfen, sondern geeignet sein, das richtige Verständnis des Berichtes von den ״sieben Deutungsregeln Hillels“ zu erschliessen. Baltimore. H. Hausdorff, Nachtrag zu Seite 240. Es sei noch zum Beweis der Behauptung, dass der Talmud eine Notlüge in allen den Fällen gestattet, in denen ein Vertrauensverhältnis nicht erschüttert und zerstört werden kann, also Menschen gegenüber, die sich ausserhalb der sittlichen Ordnung und Gesellschaft gestellt haben, auf Mischnah Nedarim III, 4 verwiesen, wo es heisst: ״Man darf ein Gelübde ablegen Mördern, Räubern, Zöllnern (wobei der Talmud ausdrücklich hervorhebt, dass es sich nur um willkürliche, nicht gesetzmässige Zollabnahme handelt), dass es Therumoh ist, wiewohl es keine Therumoh ist, dass es dem Königshaus gehört, obwohl es nicht dem Königshaus gehört“. Stein.