Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 361)
- Language
- German
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288 הדרך הגדולה ההולכת למדבר חשבון Nach der Lesart des Jeruschalmi (Schebiit VI). (דרך הגדולה ההולכת למדבר ה שב ו ן, resp. diese Lesart von Schwarz, Neubauer und Hildesheimer nicht erwähnt). — Der grösste Teil des Baschan sowie das ganze Gebiet südlich von Salchat und Edrei bis zum Jabok wurden von den heimkehrenden Exulanten mit Rücksicht auf die Armen im Schebiitjahre nicht geheiligt, sondern nur, wie wir gesehen haben, die Grenzstädte nach Aram und der Wüste zu (sowie auch längs des Kineretsees), um den alten Besitzstand festzuhalten. — Um den Priestern den Verkehr mit jenen Grenzbezirken zu ermöglichen, wurde, wie schon oben erwähnt, auch die grosse Strasse geheiligt, die, von Damaskus kommend, durch den Baschan führt und durch die Wüste östlich von חשבון weitergeht, die heutige Pilgerstrasse, und zwar bis in das Gebiet von Ammon und Moab. Darauf bezieht sich die Tosefta (Ahilot 18): הזקת דרכים של עולי בבל אעפ״י שהן מובלעות בארץ העמים טהורות רשב״ג .אומר עד וכו' עמון ומואב Nach der Lesart der Tosefta. Der von Sichon eroberte Teil des ursprünglich zu Ammon und Moab gehörigen Gebietes, südlich vom Jabok bis zum Arnon. Diese südliche Hälfte des Reiches Sichons unterscheidet sich deutlich erkennbar von der nördlichen, jenseits des Jabok, dem eigentlichen Emoriterlande. Von letzterem heisst es Jeruschalmi Schebiit VI: א״ר תנחומא החל רש לרשת את T T ארצו עשיתי את ארצו חולין לפניך. Ebenso heisst es im Kriege mit Og (Num. 21, 34): ועשית לו כאשר עשית לסיחון מלך האמורי. Das eigentliche Stammland des Sichon (ארצו) ebenso der Baschan waren demnach von den Schebiit- und Maasrotpflichten befreit (חולין לפניך), und so verstehen wir, dass diese grossen Gebiete auch von den heimkehrenden Exulanten nicht geheiligt wurden. Anders verhält es sich mit dem ursprünglich Ammon und Moab gehörigen Teil zwischen Jabok und Arnon, dieser ist der eigentliche עבר הירדן der שלש ארצות. So heisst es an der bereits angeführten Toseftastelle (Schebiit VII); רשב״א איזהו הר שבעבר הירדן כגון הרים וכגבוד. גדוד וחברותיה, שפלה שלה השבון וכל עריה שבמישור דיבון ובמות בעל ובית בעל מעון ועמק שלה בית נמרא רמתא וחברותיה.