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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 328

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 328)
Language
German
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256 Doch das Uebersehcn der für die Zeitbestimmungen wichtigen Worte in derBaraitha ist nicht das Merkwürdigste in Krochmals Beweis. Nach den ungeahnten Erfolgen der Makkabäer, als viele der zum Griechentum Abgefallenen, sich den Siegern beugend, zum Schein zurückkehrten, verstehen wir, dass jetzt in der Geschichte eine Sekte genannt wird, die zur Bemäntelung ihrer Verstösse gegen viele Religionssatzungen Grundprinzipien des Judentums leugnet. Welche Bedeutung kann aber eine Sekte, wie die der Sadduzäer, in den Zeiten des völligen Abfalls unter Antiochus Epiphanes haben, wo und warum sollte sie in der Zeit dieser ent־ setzlichen Wirren genannt werden? Und gäbe es einen besseren Beweis gegen die Behauptung, dass Simon II., der kurz vor Antiochus Epiphanes wirkte, mit Simon dem Gerechten identisch sei, als gerade der Umstand, dass Antigonos aus Socho dessen Schüler war? Nach Krochmals irriger Darstellung sollen die Sadduzäer schon zu Lebzeiten des Antigonos ihre Sekte gebildet haben. Welcher Abtrünnige hatte denn aber in der traurigen Zeit, wo grosse Mengen des Volkes mit fliegenden Fahnen zum Götzendienst der Griechen übergingen, irgend Veranlassung, den eigenen Abfall durch den Hinweis auf die Worte eines berühmten Gesetzeslehrers zu bemänteln? Hatten die Sadduzäer nötig Stroh nach Aphraim zu bringen? Nein; wenn diese Sekte in Wirklichkeit schon beim Leben des Antigonos entstanden wäre, so hätte man gerade daraus schliessen müssen, dass Antigonos, und noch mehr sein Lehrer Simon, sehr lange vor Antiochus Epiphanes gelebt hätte. Die vier, in Wirklichkeit nur drei, Beweise Krochmals, um Simon den Gerechten in die Zeit zu versetzen, die den griechischen Religionsverfolgungen und den Siegen der Makkabäer kurz vorangeht, sind also völlig hinfällig. Wir wollen jetzt zeigen, dass es unmöglich ist, Simon II., den Enkel, mit Simon dem Gerechten zu identifizieren, und damit werden zugleich andere Beweise, die hie und da sich den Beweismittein Krochmals hi zugesellen, als unhaltbar erkannt werden Simon II. Der Ehrenname ״der Gerechte“, den der Hohepriester Simon b. Jochanan (oder Ohonja, Onias) I. sowohl im Talmud als an den beiden Stellen (Ant. XII, 2, 5 und 4, 1), wo Josephus seiner

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