Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 254)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Biographie des R. Baruch Wese! (Bendix Rüben Gumpertz), ersten schlesischen Landrabbiners, ca. 1690—1754, vorzugsweise Dach archivalischen Quellen *). Von Dr. J. Landsberger in Posen. Eine Skizze des Lebens und Wirkens des ersten schlesischen Landrabbiners findet sich in der Grätz-Jubelschrift, Breslau 1887, S. 237 ff. Die folgenden Mitteilungen sollen nun Ergänzungen zu dem bereits Bekannten bieten. Auf letzteres wird nur in so weit eingegangen, als der Zusammenhang es erfordert oder aus anderen Rücksichten wünschenswert erscheint. Mitteilungen ohne Quellenangabe sind der erwähnten Jubelschrift entnommen oder als sonst bekannt anzusehen 1). *) Für die stete Bereitwilligkeit, mit der die gewünschten Akten mir vorgelegt wurden, und ganz besonders für die Uebersenduug von Archivalien nach meinem Wohnorte statte ich den Hochwohllöblichen Verwaltungen des Königl. Staatsarchivs zu Breslau und des Stadtarchivs daselbst auch an dieser Stelle den gebührenden Dank ab. Insbesondere fühle ich mich den Herren Kgl. Archivrat Dr. Wutke und Stadtarchivar Dr. Wendt, sowie Stadt״ bibliothekar Dr. Hippe zu grossem Danke verpflichtet. *) Nach vollständiger Beendigung der vorliegenden Arbeit, die schon im vorigen Jahre (1906) der Redaktion dieses Jahrbuchs eingereicht war, ist das Werk: Die Familie Gomperz von David Kaufmann und Max Freudenthal, Frankfurt a. M. 1907, erschienen. Dasselbe bringt auch bezüglieh unseres Helden eine Anzahl neuer interessanter Einzelheiten, enthält aber, da den Verfassern die Benutzung der für diesen Gegenstand höchst wichtigen Breslauer Archive nicht möglich war, grossenteils nur eine Wiedergäbe der schon bekannten Tatsachen. Mein Aufsatz bedurfte daher, soweit die Lebensbeschreibung des Landrabbiners in Frage kam, kaum einer Abänderung. Wenn nun auch bezüglich fast aller Kinder des letzteren eine Menge bisher unbekannt oder unverwertet gebliebenen Materials herangezogen worden ist, so glaubte ich dennoch, meine Mitteilungen über sie unverändert beibehalten zu dürfen, da diese aus anderen Quellen geschöpft