Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 123)
- Language
- German
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51 Inquisitionstribunals entschloss er sich jedoch zur Auswanderung nach Amsterdam. Seine medizinische Tätigkeit verschaffte ihm in der neuen Heimat so grosses Ansehen, dass insbesondere christliche Gelehrte ihm den Ruf eines der tüchtigsten Aerzte seiner Zeit bis in ferne Länder hin verschafften. Mit Recht zählten ihn seine Glaubensgenossen zur Zierde ihrer Gemeinde. Doch nicht lange sollten sie ihn besitzen; bereits im Jahre 1642 starb Zacuto Lusitano 1). Neben diesem Gelehrten galt zu jener Zeit auch der ״Portugallier“ J. J. Leon (Teraplo) als berühmte Persönlichkeit, der ebenfalls zu den ״Sehenswürdigkeiten“ der portugiesischen Gemeinde zählte. Dieser Mann war jedoch mehr Künstler als Gelehrter. Aussergewöhnliches Aufsehen erregte sein Meisterwerk, der Tempel Salomonis, welchen er in kleinem Massstabe in seiner Wohnung aufgerichtet und mit einem Erläuterungswerk versehen hatte. Da dieses prächtige Modell jedem Besucher zur Besichtigung freistand, so kam selten ein gelehrter Reisender nach Amsterdam, der nicht Leons Tempel gesehen oder von ihm gehört hätte. Nach seinem Werke erhielt der Künstler den Beinamen ״Templo“2). Die gelehrteste und glänzendste Persönlichkeit in der jüdischen Gemeinde war unzweifelhaft Orobio de Castro. Balthasar Orobio de Castro war der Nachkomme einer vornehmen Marranenfamilie, die heimlich am Judcntume festhielt. Er hatte es bis zum Lehrer der Metaphysik an der Universität Salamanca gebracht; dieser Beruf sagte ihm jedoch nicht zu und er vertauschte ihn mit dem ärztlichen. Als Mediziner erwarb er sich grosses Vertrauen, so dass er zum Leibarzt des Königs Philipp IV. ernannt wurde. Später erhielt er eine ähnliche Stelle am Hofe Ludwigs XIII. von Frankreich. Nachdem er eine Zeitlang als Professor in Toulouse gelebt hatte, kehrte er nach seiner Vaterstadt Sevilla zurück, fiel aber unglücklicher Weise in die Hände der Glaubensrichter. Bei der Ausübung eines Ritualgesetzes überraschten ihn die Späher und warfen ihn auf drei Jahre in den Kerker. Da er trotz der grausamsten Folterungen seine Schuld nicht eingestand, wurde er aus der Haft entlassen. Seine Freiheit benutzte er, um seinem נ) Koenen p. 188. 5) Koenen p. 337, DeRossi p. 176, Kayserling, Bibi, esp-port-jud. p.58.