Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 214)
- Language
- German
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bilden. R10S beruft sich auf Lev. Rabba XIII. 3 י׳ פנחס א׳ בדמות ולויתן הם קניגון של צדיקים. Der Tradent des Satzes ist I. 11b, II. 37b R. Pinchas, in unserer Ausgabe ß.Judanb. Simon. Löw, Lebensalter S. 422 Note 51 fällt weg, da auch in unserer Ausgabe קנינון steht. Efraim b. Isaak verbot das Anbinden des Jagdhundes und des Falken an den Steigbügel des Pferdes wegen כלאים. Vgl. Mord. Sabb. 469. BIOS sieht darin nichts Verbotenes. Ob er die Jagd principiell verboten hat, lässt sich aus diesen Stellen nicht beweisen. Vielleicht eiferte er nur gegen die in Gesellschaft von Nichtjuden oder gegen die nach Art der Nichtjuden gefröhnten Jagd Vergnügungen. (כגון עכדם, עם ענדם). Kleider, Trachten, Schmuck. Bei Wollkleidern, die man dem Arbeiter übergibt, hüte man sich, dass dieselhen nicht mit Hanf genäht werden, ebenso bei den Kleidern, die man von Nichtjuden kauft.• I. 77b § 300. שורקוט. Surkot. Samuel b. Natronai II. 30b 67. חלוק שקורין בל״א שרוק. Pscudo-Raschi zu Moedkat. 23a Tw. בהימוצתא. II. 180, 445. In unserer Ausgabe nur חלוק. Das deutsche Wort fehlt. II. 31a 67. הלכך נמי מותר לנשים החוט שבזרועותיהן ובציריהן שקורץ בל׳־א פריזייר״ש. Preise, Priese, veralt. Schnürband, Streif, gurtartiger Saum, namentlich bei Näherinnen. In den Toss. ß. Elieser b. Isaaks zu Sabbat, die er vor K. Tarn angelegt hat, kommt das deutsche Wort הרשטו״ר vor OS II. 32b. Vgl. damit Agudda, Sabb. 85 הורשנור Haarschnur. Als ich (der Verfasser) in Frankreich war — erzählt EIOS II. 39a — trugen wir ßäder (Radzeichen) an den Kleidern, denn so wurde es um jene Zeit den Juden verordnet. Das Zeichen wurde an das Kleid geheftet oder hinein genäht. Simson aus Coucy gestattete, mit demselben am Sabbat auszugehen. Vgl. Parmaer Handschrift von R. Meirs GA. No. 28. Die spitzigen Helme der Juden, die einen Vorsprung hatten und mit Riemen befestigt waren, II. 34b. In Lotharingien und Deutschland trug man dieselben auch am Sabbat. Unter dem Helm trug man eine wollene Mütze, אלמוצא almutium. II. 39b. Frauen dürfen am Sabbat ihr Haar nicht teilen. פוטץ, Scheitel