Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IV. 1906 - 5667 (1906)
- Date
- 1906-01-01
- Page
- – (sequence 209)
- Language
- German
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Aus den Werken deutscher Talmudgelehrten dringen einige Citate in die Responsenliteratur. Rga des Chajjim Elia No 20 (Kuntres Agunot252). EliaMisrachi Rga. II. 35 führt das Responsum des Jesaja aus Trani an RIOS und I. 82 die Ansicht RIOS’s an, dass eine Ehescheidung bei Nacht nicht vorgenommen werden darf. Letztere Decision, die Joseph Karo aus Isserleins Terumath ha־Deschen No. 248 kennt und für unrichtig hält, weil er die Ehescheidung, die Uebergabe des Scheidebriefes, für keinen civilrechtlichen Akt betrachtet (Eben ha-Eser 136), hat späterhin zu vielen Debatten Anlass gegeben. Jecheskeel Landau, Noda bi- Jehuda II, Eben ha-Eser No. 114, stützt sich auf RIOS’s Worte, um zur Ehescheidung ein Dreier-Collegium (בית דין) zu fordern. Interessant ist es, wie Landau über RIOS sich äussert und Isseriein gegen Joseph Karo in Schutz nimmt. ״Jener hat dies nicht von selbst geschrieben, sondern im Namen eines der Grossen, im Namen des OS, der einen bei Nacht gegebenen Scheidebrief für ungiltig erklärt. Bekannt ist es aber, dass der OS R. Isaak aus Wien ist, der Lehrer R. Meirs aus Rothenburg, und wie könnte man annehmen, dass dieser sich geirrt hätte.“ In der weiteren Ausführung des Gutachtens, wenn er auch den Vergleich RIOS’s, dass גט der חליצה ähnlich sei, nicht versteht, bemerkt er: אבל מה אעשה ואגי עפר ואפר תחת כפרת רגלי הא״ז. Vgl. noch Noda bi- Jehuda, No. 105. Wie nun bereits ausgeführt wurde, konnte RIOS die ihm gebührende Stellung in der halachischen Literatur nicht erlangen, weil sein Werk den neueren, rabbinischen Autoritäten nicht vorlag und nur mittelbar aus Citaten bekannt war. Seines grossen Umfanges wegen hatte es nur wenige Abschreiber gefunden — einer ist uns bekannt: Samuel halevi aus Worms, x^scheri Rga. XXXII. 5 — um so fleissiger wurde es aber excerpiert und angeführt60). So gelangten einige prägnante Entscheidungen des Isserles bemerkt: ואני מצאתי בא״ז DM. 30,34 29,21, וכן ראיתי בא״ז DM. 12 Ende, 45,3. Im Namen des Mordechai führt er das OS an Jore Dea 105,9 402,2, Eben ha-Eser 66,1, 119,8; im Namen des Jakob Weil (1מהרי״) Jore Dea 245,7, 399,3,4; im Namen Jakob Mulins Jore Dea 382,2, 390,5. 50l RIOS führen an :Ascherb. Jechiel Erubin II, TaanitIV, Parnes No. 19. כתב משם ר׳ יצחק s/'toNo. 223. וכן פסק בא״ז; Agudda, BM. 112, 132, AS. 55, 73, Kidd. 167, Chullin 58, 82, 154; Juda Minz, GA. 10 (מכל מקום אין לעבור פיו כי היה הכם גחל