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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 327

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 327)
Language
German
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264 In der Nacht auf den 8. Schewat1) schickte ein Mitglied der Deputation, Graf Hatzfeld, den jüdischen Quartiermeister2) Meier Lewi Lissa ausspionieren, ob nicht bei ß. Salman Koref einzelne Veranlager Zusammenkünfte abhielten, was wider ihren Eid wäre, da sie keine Konventikel abhalten und niemandem das Geringste verraten sollten. Man traf wirklich zwei von den 15 Veranlagern, die gerade von ihm weggingen, und zwei von den 12 Veranlagern bei ihm im Zimmer; man nahm sie gefangen, ß. Salman Koref und die beiden Ersterwähnten liess man durch einen Soldaten im Zimmer bewachen; der Yorfall wurde sofort dem Grafen Hatzfeld gemeldet. Am 12. Schewat wurde ß. Salman Koref von der Deputation seines Vorsteheramtes entsetzt3) und ihm jegliche Einmengung in Gemeindeangelegenheiten verboten, doch sollte ihm aus dieser Strafe weiter keine Ehrenkränkung erwachsen. Von jetzt ab standen nur drei Vorsteher, nämlich Abraham Duschenes, Samuel Lewi Lasch und David Frenkel, der Gemeinde vor und vermittelten den Verkehr mit der Deputation. Am Sabbath Jithro, dem 20. Schewat, wurde in allen Synagogen im Aufträge der drei Vorsteher ausgerufen, dass keine Gottesdienste in Privathäusern mehr stattfinden sollten, bei Vermeidung einer Strafe von 10 fl. für den Wohnungsinhaber und 2 fl. für die Teilnehmer. Diese Massregel sollte dazu dienen, die Einnahmen der Synagogen, von welchen die Baukosten zu bestreiten waren, zu erhöhen. An demselben Sabbath verkündete der Schreiber K. Sanwel Koref den Erlass der Deputation, da der Geflügelperdon um einen hohen Preis verpachtet worden sei, dürfte niemand zum Schaden des Pächters Fette von auswärts einführen, widrigenfalls hohe Strafe und Konfiskation des Fettes erfolge4); der 1) 27. Januar 1749. 2) Marcus Levy war am 8. Oktober 1748 zum Quartiermeister bestellt worden (Repertorium Mo. 145). ) Suspendierung des Salman Koref von seinem Prager Interimsvorsteheramt 3. Februar 1749 (Repertorium No. 187). 4) Es finden sich zwei diesbezügliche Erlasse im Repertorium: 1) No. 186 d. d. 30. Januar 1749: Dem Landjuden Salomon Lukawitz sollen die Contrabandirte zwey Vässl gännsschmalz zurückgestellet, fürohin aber derley Einfuhr Verboth in denen Schulen publiciert werden«

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