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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 323

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 323)
Language
German
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IRI
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260 Pressburg nicht zu den Verhandlungen bei der Kommission zugelassen, weil sie während der ganzen Zeit der Jndenausweisung sich nicht um die Exulanten bekümmert und sich mithin selbst ihrer einstigen Vorsteherrechte begeben hatten. Am 13. Ab waren alle in Prag anwesenden Exulanten, 36 an der Zahl, zusammengetreten und hatten in Anbetracht dessen, dass durch die baulichen Zustände der Judenstadt viele Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausteilbesitzern, dann auch Erbstreitigkeiten nach den in der Verbannung gestorbenen Erblassern hervorgerufen werden, ohne dass Prag bis jetzt ein Rabbinat zur Entscheidung derartiger Fälle habe, und man vermeiden müsse, derartige Prozesse bei den christlichen Gerichten anhängig zu machen, vereinbart, alle entstehenden Streitigkeiten von Schiedsgerichten, zu denen jede Partei einen Thoragelehrten wählen, die Gewählten dann selbst einen unparteiischen Vorsitzenden wählen sollten, entscheiden zu lassen. Der Vertrag, der auf drei Jahre vom 13. Ab 5508 an gelten sollte und die Unterschrift von 36 der angesehensten Gemeindemitglieder trug, wurde auch an die in der Provinz lebenden Exulanten zur Unterschrift gesandt. Jeder der Kontrahenten verpflichtete sich im Uebertretungsfalle zu 50 Talern Geldstrafe; nur Wechselprozesse, die nach der Wechselordnung geführt werden mussten, waren von diesem Vertrage ausgeschlossen. Am 16. Ab kam der Abgesandte der Stände Freiherr Netolitzky von Wien zurück und brachte sein Dekret als Leiter der neuen Steuerbehörde mit. Die Kaiserin erliess ein Dekret, wonach die Juden anfangs November sich wieder für 10 Jahre ansiedeln durften, auch die Landjuden erhielten für 10 Jahre die Erlaubnis, in Böhmen zu bleiben. Zu den Steuern der böhmisch-mährischschlesischen Judenschaft im Betrage von 30000 fl. sollten sie in den ersten fünf Jahren gemeinsam jährlich 204000 fl., in den letzten fünf Jahren 214000 fl. zahlen, abgesehen davon sollten die Prager und die Landjuden zusammen 7000 fl. zahlen; die Repartition der Steuern oblag der^Kommission.1). •) Grössere Lücke,

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