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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1905-01-01 · III. 1905 - 5666 (1905) · page 314

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
III. 1905 - 5666 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 314)
Language
German
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«1• schicken, um einen Zufluchtsort ausfindig zu machen, wo sie sich die fünf Monate, welche ihnen die Kaiserin noch in Böhmen zu bleiben gestattete, zubringen könnten; doch durften sie laut Befehl der Behörden ihre Habseligkeiten nicht mitnehmen. Auch die Gemeindevorsteher waren mit dieser Verfügung einverstanden, weil sie nicht wollten, dass sich die Gemeinde zerstreue, da sie noch nicht alle Hoffnung auf Rücknahme der Ausweisung aufgegeben hatten, und weil es sonst leicht dazu kommen könnte, dass die Vorsteher und einige zurückgebliebene Reiche für die Gemeindeschulden haften müssten. Die Geistlichen und Adeligen, Dienstags, den 23. Februarii 1745. Von der allhiesigen )uden schaft seynd ihrer mit Pässen versehener bis heutigen Tages Vormittags 6060 be reits aus Prag gegangen. Dienstags, den 2. Martii 1745. Prag vom 2. Martii. Zu Ende voriger Woche ist von Allerhöchsten Orten an das hierländige Hoch Löbl. Königl. Gouverno ein, de Dato Wien den 25. Februarii innlebenden Jahres Allergnädigst ergangenes, und eine noch fernere Prolongation des Abschaffungs-Termins der hiesigen Judenschaft aus sammentlichen Prager- Städten enthaltenes Königl. Rescript angekommen; Laut welchen Ihro Königliehe Majestät zu vernehmen geben, Allerhöchst-Dieselben wären wegen der noch anhaltenden starken Kälte allermildest bewogen worden, den bis ultimo des abgeloffenen Monates Februarii denen Prager Juden zu Räumung dasiger Stadt weiters angesetzt gewesenen terminum annoch bis ultima Martii mithin auf ein ganzes Monat länger hinaus in königl. Gnaden, jedoch pro ultimato zu prorogiren, also zwar, dass den letzten Martii kein Jud mehr in Dero Königl. Prager-Städten vorhin gnädigst resolvirter massen zu wohnen geduldet werden solle Indessen seynd ausser denen schon gemeldten wieder einige 1000 Juden bis auf verflossenen Samstag aus der Stadt zu gehen mit Pässen expediert worden. Samstags, den 10. Aprilisl745. Ein anderes Prag vom 10. Aprilis Es haben sich den 31. Martii als verflossenen Monats zufolge der letzteren Emigrations Prolongation aus hiesigen Prager Städten alle Juden, ausgegenommen deren Kranken, begeben, ist ihnen aber erlaubet, gegen habenden Pass sich nur bey Tags in der Stadt aufzuhalten. Dienstags, den 1. Junii 1745. Prag vom 1. Junii. Obwohlen der letzte Tag Junii der Judenschaft zur Emigration anberaumt worden, haben dennoch Ihro Königliche Majestät Unsere Allergütigste Landes-Mutter, in Ansehung deren triftigsten Vorstellungen, fürnemlich aber, weilen die Judenmit Dero getreuesten Unterthanen im Credit-Weesen verflochten seynd, Allermildest zu resolvieren geruhet, dass die Juden bis zur weitern Allergnädigsten Resolution im Land zu verbleiben hätten; welche Resolution gestrigen Tages die affigirte Patenten von einer Hoch-Löbl. König). Statthalterey dem Publico kundmachten.

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