Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- III. 1905 - 5666 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 136)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486271--0881-3487242- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Am spätesten gelangten an das Licht der Oeffentlichkeit seine Bemerkungen zum Schulchan Arueb, obwohl er selbst noch dieselben (zum ersten und zweiten Teil) behufs Herausgabe revidierte. Erst 18(12 gab sein Urenkel und Biograph Abraham Moses Bleichrode in Berlin die הגהות ר׳ עקיבא איגר על ש״ע אויה וי״ד zugleich mit seinen Bemerkungen zu הדת דעת und dem gelehrten Briefwechsel mit Naftali Hirsch Bleichrode heraus. Diese הגהות enthalten neben vielen äusserst schätzbaren Ergänzungen, Berichtigungen, auf die Urquellen (angehenden Untersuchungen und Begründungen zu den Lehren der Codices und ihrer Kommentare und einem sehr umfassenden literarischen Nachweis, namentlich der einschlägigen Hesponsenliteratur, eine Fülle eigener, bald bestimmter, bald unbestimmter Entscheidungen, deren Zusammenstellung eine Arbeit für sich über den Rahmen dieser Skizze hinausgeht36). Eine zweite Redaktion dieser הגהות mit Aenderungen in der äusseren Anordnung, kritischerer Auswähl und einzelnen Zusätzen, stellen die dem ש״ע beigedruckt.en חידושי ר, עקיבא dar, und zwar gab sein Sohn Itzig Lob die zu ש״ע ארה Johannisburg 1802, die zu ש״ע י״ד der Schwiegersohn des Benjamin Wolf Eger, Abraham Nachmail Goldberg, Königs- 36) Einige allgemein interessierende Entscheidungen seien hier angeführt: Zu 66 § אז ה. Während des Schmagebetes ist der Segensspruch über den Donner nicht zu sprechen, gegen מג״א Zu 3 ,111 § אז״ה: Wer am Sabbath sich verspätet und die Gemeinde bereits vor *lern y'V-Gebet antrifft, betet dieses vor dem Schmagebet mit. Zu 5 ,114 § או״ה: Wer am Freitag Abend משיב חרדה vergisst, braucht das Siebengebet nicht zu wiederholen weil ohnehin ברכד. מעין שבע (ohne משיב הרוה) genügt. (Jedoch mit dem Zusatz צ״ע לדיגא). Zu 4 ,559 § או״ה: Am Morgen des 9. Aw ist das Kaddischgebet nicht vor, sondern nach dem Maftir zu sprechen Zu 226 § או״ה: Über blühende Bäume ist wahrscheinlich in den ersten drei Jahren kein Segensspruch zu sprechen. Zu 264 § יו״ד: Es ist Gebot der Frömmigkeit, keinen mit der Ausübung der Beschneidung zu betrauen, der den Sabbath öffentlich entweiht, wenn auch geschehenen Falls der Akt gültig ist (Fehlt in den W חימשי). Entlehnte Entscheidungen: Zu 230 § או״ה: Man soll nie um etwas Widernatürliches bitten. Zu 336 § י״ד: Es ist verboten, die im Talmud erwähnten Heilkuren zu ersuchen.