Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 305)
- Language
- German
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301 55141) bestimmten die Gemeindevorsteher angesehene und gelehrte Gemeindemitglieder, welche in Gemeinschaft mit Rabbinatsmitgliedern und einem Mitglied des Gemeindeausschusses im Hause der Beerdigungsbriidersehaft2) behufs Reelltsprechung in allen durch den Brand verursachten Streitigkeiten tagen sollten. Am 6. Siwan3) erging der Befehl, dass jeder, Jude oder Christ, der durch den Brand direkt oder indirekt geschädigt worden war, seinen Schaden auf dem Altstädter Rathause beschwören sollte, der Schwur wurde in Gruppen von je 10 geleistet. Es kam auch der Befehlי den Schutt aus der Judenstadt wegschatfen und die baufälligen Mauern durch Maurer abtragen zu lassen. Am 22. Siwan4) ging eine Deputation der Prager Juden nach Wien, um von der Kaiserin angesichts des eben erlittenen Schadens die Herabsetzung der Steuern zu erbitten. Auf Befehl der Kaiserin erliess auch die Repräsentation den Prager Juden für 3 Jahre insgesamt 180 000 fl.; mehr konnten sie nicht erlassen, weil die restliche Summe zur Deckung der Landesbedürfnisse diene. Die Stände wendeten darauf ein, da die Judensteuern ihnen zu dem Zwecke zugeführt würden, um daran einen Ersatz für die ausfallenden Steuern der von Wasser- und Brandschäden getroffenen Städte und Güter zu haben, so sollten die Juden die Steuern voll bezahlen; denn es hätten viele Güter und Städte grosse Schäden erlitten, und man müsse eher ihnen, da sie Christen seien, Steuernachlässe gewähren 5). 2 (ג. )uni 1754. 2) Dieses Haus blieb mit dem ganzen ״Hanpas“, wie oben erwähnt, vom Feuer verschont. 3) 27. Mai. 4) 12. Juni. 5) Ob die Stände mit ihren Einwendungen gegen den Steuernachlass Erfolg hatten, kann ich derzeit nicht feststellen.