Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 291)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486269--0624-3486984- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
287 Pardonsgelder von 5000 fl. noch aufzubringenden 75000 fl. auf die einzelnen Gemeindemitglieder zu verteilen; sie mussten sogleich in der Altneuschul schwören, ihre Pflicht ohne jede Voreingenommenheit nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Darauf wurden sie in zwei Gruppen von je 8 Mitgliedern geteilt und in das Haus eines Christen auf der Neustadt geführt, wo sie in strengster Klausur ihres Amtes walteten. Sie durften gar keine Besuche empfangen; selbst die Speisen, die man ihnen sandte, wurden genau nach etwaigen darin befindlichen Zetteln untersucht. Ueberdies waren vor den Zimmern, in denen diese Kornmissionen tagten, zwei Soldaten und Diener der jüdischen Gemeinde zur Aufsicht postiert. Die Aufgabe der Kommissionen war noch dadurch erschwert, dass nicht bestimmt war, ob sie den einzelnen nach seinem Vermögen oder nach seinem Gewerbe besteuern sollten; man hatte ihnen nur gesagt, sie sollten jedem soviel auferlegen, als er zu ertragen vermöchte. Zwei Tage vor dem Pessachfeste1) übergaben beide Gruppen die von ihnen angelegten Verzeichnisse und wurden hierauf entlassen. Im Monat Ijar2) wurden die Mitglieder der Kommissionen noch über einzelne Posten eiimrnominen, warum sie einzelnen die Steuer erhöht, anderen erniedrigt hatten, sie mussten sich ferner auch über eine von einzelnen Unbeauftragten Gemeindemitgliedern böswillig in denunciatorischer Absicht eingereichte Liste der Steuer• aufteilung äussern. Am 25. Siwan3) wurde die Steuerrepartitionsliste von der Kommission an die Gemeindevorsteher gesendet mit dem Aufträge, die Steuer in monatlichen Raten zu erheben. Im Monat Tammus4) wurden von der Kommission 8 Gemeindemitglieder bestimmt, die Steuer für diejenigen festzusetzen, welche sich seit Vollendung der Steuerrepai titionslisten verheiratet hatten. Am 8. Ab5) bewilligte die Repräsentation, die veranschlagten Steuern um den den Jungverheirateten auferlegten Betrag zu ermässigen. Am Sabbath Chason0) verkündete der Gemeindeschreiber im Auf- 8 (ג. April. 2) April-Mai. 3) 18• )uni. 4) Juni—Juli. 5) 30. Juli. «) 8. Ab 30. Juli.