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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1904-01-01 · II. 1904 - 5665 (1904) · page 289

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
II. 1904 - 5665 (1904)
Date
1904-01-01
Page
– (sequence 289)
Language
German
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285 Schutze der Judenstadt, gegen Abend wurden noch weitere 30 Banduren gedungen; jeder derselben bekam täglich einen Gulden, die über je 10 gesetzten Führer 1 Dukaten und die Befehlshaber von je 30 Mann drei Dukaten ausser Speise und Trank. Trotz aller dieser Vorkehrungen liess niemand seine Hausleute auf die Strasse hinaus und die Gemeindevorsteher bestimmten junge Männer, welche darüber zu wachen hatten, dass die zum Schutze der Juden gedungenen Banduren sich nicht des Nachts gegen ihre Schützlinge erhoben. Am Freitag Abend kam ein Offizier1) von den Husaren und Banduren-Truppen und verlangte sofort nach dem Monathalter. Diesem eröffnete er, er müsse bis Mitternacht 30 000 fl. haben, um seine Truppen zu beruhigen, sonst würde das ganze Heer der Banduren und Husaren über die Judenstadt herfallen; er entwarf von der Grausamkeit und Blutgier dieser Truppen die fürchterlichsten Schilderungen und gab den Juden zu bedenken, was sie bei einem Ueberfalle des ganzen Heeres zu gewärtigen hätten, da sie ja selbst bei der Plünderung gesehen hätten, was 150 Soldaten vermochten. Der Monathalter Mischei Jeiteles machte Vorstellungen, die Juden seien durch die Plünderung um ihr ganzes Vermögen gekommen, die Gemeindekasse sei ausgeraubt, die christlichen Kaufleute wollten angesichts des Elends der Juden nichts mehr borgen, da unter den jetzigen Verhältnissen auch die alten Forderungen unsicher wären, wie könne man da in drei bis vier Stunden eine so grosse Summe aufbringen. Er erbat sich auch eine kurze Bedenkzeit, um sich mit seinen Amtsgenossen zu besprechen. Der Offizier entfernte sich, aber zornig, unter fürchterlichen Drohungen. In der sofort zusammenberufenen Versammlung der Vorsteher, des Babbinats und der angesehensten Gemeindemitglieder wurde beschlossen, mit einem christlichen Kaufmann wegen eines Darlehens von 1000 Dukaten in Verhandlung zu treten Mehr wollte man nicht daran wenden, da es erstens ungewiss war, ob der Offizier die Macht habe, seine Drohungen zu verwirklichen, zweitens die Befürchtung nahelag, es könnten auch höhere und angesehenere Offiziere mit ähnlichen Ansinnen kommen. Der Beschluss wurde ausgeführt. Die Gemeindevorsteher begaben sich mit dem christlichen Kaufmanne ז) Wahrscheinlich hatte ihn der Erfolg, den der obenerwähnte Offizier mit seiner Intervention hatte, dazu bewogen.

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