Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 209)
- Language
- German
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_!205 nach Kürze (II. 99). Allerdings ist diese Tendenz nicht immer gewahrt; namentlich wo es sich um שאלות עגינות, um Entscheidungen über die Wiederverehelichung von Frauen verschollener und tot geglaubter Männer handelt, veranlasst ihn die hier gebotene Vorsicht zu genauem Eingehen auf alle in Frage kommenden Instanzen und demgemäss zu breiteren Ausführungen. Die Unter« schrift der Gutachten lautet häufig einfach יייאל oder הקטן יואל, manchmal auch דואל בלא״א מהור״ר שמואל ז״ל auch יואל סירקיש (z. B. No. 74) und יאל מירקיש מקראקא בלא׳־׳א כרוהר״ר שמואל ז״ל ה״ה\ An wen die Kesponsen gerichtet sind, wird häufig nicht erwähnt, einige bilden die Antworten auf Anfragen seines Sohnes Lob (No. 61 und 62). In No. 86 erwähnt er als seinen Lehrer einen R. Salomo aus Lublin, der das Rabbinat in Posen bekleidete. In den Responsen des R. Joel finden sich Notizen sowohl über die äusseren als über die inneren Verhältnisse der polnischen Judenheit. Die Erbitterung der Kosaken gegen die Juden, die später in den blutigen Verfolgungen zu so furchtbarem Ausbruch kam, hatte ihre Ursache zum grossen Teil in den Pachtverhältnissen zwischen den Adeligen und den Juden. Die leichtlebigen und verschwenderischen polnischen Adeligen wussten die Klugheit und den Geschäftssinn der Juden zu schätzen, und sie verwendeten sie als Geschäftsführer; besonders übertrugen sie ihnen die Verwertung der neu angelegten Kolonien der Kosaken und verpachteten ihnen die Monopole, Abgaben u. s. w. Natürlich fiel ein guter Teil des Hasses, den die rücksichtslose Eintreibung der Steuern und Auflagen in der Bevölkerung hervorrief, auf die Juden. Ueber diese Pachtverhältnisse nun wird in verschiedenen Gutachten des R. Joel gesprochen. Ein Mann hatte von den Adeligen den Ertrag verschiedener Städte und Dörfer gepachtet. Das Getreide brachte er zu Schiffe, um es an die Händler zu verkaufen. Nun hatten aber andere Juden die Getreidesteuer von dem Könige gepachtet, und sie verlangten von jenem die gewöhnlichen Abgaben, während er dagegen einwendete, dass er lediglich der Bevollmächtigte der Adeligen sei und ebenso auf Steuerfreiheit Anspruch habe wie die Adeligen, wenn sie selbst ihr Getreide verfrachten würden. Die Streitfrage wird R. Joel vorgelegt (No. 27), und er entscheidet, dass der Ertrag der gepachteten Felder nicht der Steuerpflicht unterliege. In