Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 330)
- Language
- German
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324 Wir begreifen, dass in der dritten Inschrift der Wunsch des Vaters erwähnt wird, weil damit die Rechtfertigung für die sonst unzulässige, gegen das biblische Gebot verstossende Freilassung gegeben ist. Ebenso begreifen wir, warum in der zweiten Inschrift der Herr, welcher seinen* Sklaven freigibt, diese Befreiung an die Bedingung knüpft, dass der Freigelassene beständig das Gebethaus besuchen soll. Auch dies ist ganz übereinstimmend mit der Bestimmung des Talmuds, dass man nur dann seinen Sklaven freilassen darf, wenn durch die Befreiung die Ausübung einer מצרה ermöglicht wird; die Bedingung, dass der Freigelassene immer das Gebethaus besuche, damit er die zur Abhaltung des Gottesdienstes notwendige Zahl completieren helfe, entspricht ganz der Voraussetzung der Sklavenbef! eiung durch R. Elieser. Anders verhält es sich mit der ersten Inschrift. Eine Be- Stimmung des verstorbenen Vaters lag nicht vor. Wenn es sich um einen Sklaven gehandelt hätte, so hätte der Eigentümer vielleicht unter derselben Bedingung die Freilassung vollzogen, wie in der zweiten Inschrift. Es handelte sich aber um eine Sklavin, durch deren Freilassung eine Complctieiung der Zahl der Betenden religionsgesetzlich nicht angängig ist, daher musste der Befreier die Freigelassene dem Gebethause weihen, d. h. ihr die Verpflichtung auferlegen, die nötigen Dienste im Gebethause zu versehen, was auch als מצלה angesehen wird. Die Richtigkeit dieses Erklärungsversuchs vorausgesetzt, ginge die Bedeutung dieser Inschriften über den oben angedeuteten historischen Wert wreit hinaus. Diese Zeugnisse aus vortalmudischer Zeit könnten uns als Beleg dafür dienen, dass die später im Talmud aufgezeichneten Gesetze schon damals im Volke als Traditionen verbreitet waren und befolgt wurden, dass insbesondere die Vorschriften über Sklavenbefreiung, welche erst lange nachher im Talmud aufgezeichnet worden sind, schon damals von den Juden streng beobachtet wurden.