Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- (I.) 1903 - 5664 (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 249)
- Language
- German
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243 in anderer Weise.“ Denn so haben es nämlich die Rabhinen eingerichtet, in jedem Jahre zwei Tractate zu lernen, sei es wenig oder viel, sodass der ganze Talmud in dreissig Jahien wiederholt wird, und, da ß. Aschi 60 Jahre regierte, waren es zwei Wiederholungen‘‘. Die Stelle Baba batra 157b. lautet: אמר רבינא מהדורא קמא דרב אשי אמר לן ראשון קנה מהדורא בתרא ררב אשי אמר לן יחלוקן והלכוזא יחלוקו . Baba batra 168a heisst, es: כי אתו לקמיה דרבי אמי אמר להו וכי מאחר שר'יוחנן מלמדנו פעם ראשונה ושניה הלכה כר'יוסי אני מה אעשה ואין הלכה כר'יוסי Es leuchtet ohne Weiteres ein, dass פעם ראשונה ושניה bei R. Jochanan dasselbe bedeutet, wie מהדורא קמא ובתרא bei R. Aschi. Wenn nun R. Scherira und R. Chananel übet einstimmend aus der Tatsache, dass R. Aschi bei dem zweiten Vortrag des ganzen Talmuds in den beiden Kalla-Monaten noch den Traktat Baba batra vortrug, schliessen, dass er nahe an 60 Jahre den Vorsitz führte, so gebietet sich uns dieser Schluss für die Dauer von R. Jochanan’s Vorsitz von selbst. Wenn Baba batra 157b beweist, dass R. Aschi gegen 60 Jahre regierte, so beweist Baba batra 168a.' dasselbe für R. Jochanan. Es sei übrigens bemerkt dass nachweislich R. Aschi nur 53 Jahre der Metibta Vorstand, bei dem zweiten 30jährigen Zyklus kam er wohl nicht viel weiter als bis zum Traktat Baba batra. R. Scherira nimmt nur die Zahl des zweimaligen Wiederholens des gesamten Talmuds. Auch die Regierungsdauer R. Jochanans erstreckt sich auf höchstens 55 Jahre und ist für פ' שנין bei R. Scherira ם' שנין bezüglich derselben zu lesen. Die Erklärung R. Chananels ist, das sei hier bemerkt, noch deutlicher als die R. Scherira’s und wird von Raschbam zur Stelle und besonders im Aruch s. r. 3 הדר. zitiert. Raschbam nennt auch ein Gutachten R. Hai Gaon’s als Quelle für seine Erklärung. Da es jedoch nicht ausgeschlossen ist, dass Raschbam hier das Sendschreiben R. Scherira Gaon’s im Auge hat, welches dieser mit seinem Sohne R. Hai gemeinsam verfasste, nenne ich R. Hai nicht als dritten Gewährsmann. Das Zeugnis R. Scherira’s und R. Chananel’s genügt uns für den Gebrauch der Hochschulen in Babylonien, alle dreissig Jahre in den Kalla־ Monaten den ganzen Talmud zu vollenden; und schliessen wir dann mit ihnen dass R. Aschi gegen 60 Jahre des Vorsteheramtes waltete. Mit Hinzunehmen von Baba batra 168a. wissen