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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1903-01-01 · (I.) 1903 - 5664 (1903) · page 63

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
(I.) 1903 - 5664 (1903)
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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57 Empfehlung־ des Inhalts trat zurück; jeder Druckherr aber wachte mit Argusaugen, dass kein Konkurrent die Frist des Nachdruck- Verbotes durchbreche. Auch das zitierte Vorwort war bereits durch die Tatsachen überholt, schon der Talmud Fft. a ()., 1697—1699, hat als erster überhaupt derartige Approbationen. Auch Salman wusste sich, wie gesagt, zu den Maggidim Approbationen, oder besser, Nachdruckverbote, zu verschaffen; derartige Verbote enthielten zugleich für den Uebertreter harte Strafen, unter denen der persönliche Bann des Sünders oft noch die geringste und erträglichste war; wir werden hinlänglich Gelegenheit dazu haben, uns weiter damit zu beschäftigen. Im vorliegenden Fall betrug die Schutzfrist zwölf Jahre. Da wagten es trotz dieser Approbationen die Amsterdamer Kompagnons Sussman רודליזס und ein Sohn des dortigen Babbinatsassessors Mos. Frankfurter, das Buch gleichzeitig unter die Presse zu nehmen. Salman wandte sich sofort hilfesuchend an den Rabbiner Mos. Katzenellenbogen in Schwabach, zugleich Rabbinatsverweser für Sulzbach, und an den hochangesehenen und einflussreichen Hof- und Kammerfaktor, zugleich auch Gemeindevorsteher, Jakob Joseph in Sulzbach. Beide, der letztere zugleich im Namen der Gemeinde Sulzbach, forderten am 4. Siwan 1737 Rabbinat, bezw. Gemeindeverwaltung, in Amsterdam in Beschwerde- Schriften auf, die dortigen Drucker am Nachdruck zu verhindern. — Der Amsterdamer Rabbiner Elieser erwiderte, es bestände dort eine Tekanah*) (feststehendes Herkommen), nach welcher Approbationen für alte, d. h. schon früher öfter gedruckte, Bücher nicht zu respektieren seien.**) Im gleichen Sinn replizierte der *) Näheres über diese Tekanah s. w. **) Die Quellen für den ganzen Verlaut des Kampfes zwischen Sulzb. und Amst. sind: 1) Die von den Gebrüdern Props herausgegebene Streit- Schrift 2 ,פתח עניים Tie.8°, beide Teile mit besonderen Bogenzeichen, TI. 1 hat (23) TI. 2 (19) Bll., beide Teile ergänzen sich gegenseitig; sie erschienen Ende Dez. 1763 oder januar 1764. Diese Schrift ist die wichtigste Quelle, weil der 11. TI. eine Zusammenstellung einer Reihe, von Sulzbacher Seite nicht veröffentlichter Briefe und Protokolle, vor allem aber einen Abdruck der verschollenen beiden ersten Sulzbacher Verteidigungsschriften enthält. Während des Abschlusses erschien grade die Sulzbacher HI. Schrift, aus der noch ein kleiner Abdruck erfolgt. — Der 1 TI. enthält die eigentliche Verteidigung von Propsscher Seite, bezw. die Angriffe gegen Salman mit

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