Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 692

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 692 (sequence 701)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476292--9742-3485893
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

692 2. Der Kongreß ersucht die Leitung des jüdischen Erziehungswesens in Palästina, alle Anstrengungen zu machen, um die Kindergärten der Leitung und Verantwortung der Knesseth Israel zu unterstellen. 3. Der Kongreß ersucht die Leitung des Erziehungswesens, für die Organisierung von landwirtschaftlichem und handwerklichem Fachunterricht zu sorgen. 4. Der Kongreß ersucht den Waad Leumi, dafür zu sorgen, daß das Erziehungswesen so geordnet wird, daß keine jüdischen Kinder ohne geregelte Erziehung bleiben. II. IN DER GALUTH. £2. ERZIEHUNGS- UND KULTURARBEIT IN DER GALUTH. 1. Der XIX. Kongreß stellt mit Bedauern fest, daß die Beschlüsse des XVI., XVII. und XVIII. Kongresses über dio Schaffung einer besonderen Abteilung für Kultur und Erziehung bei der Zionistischen Exekutive nicht ausgeführt worden sind, und verpflichtet dio Exekutive, diese Beschlüsse noch im Jahre 1935 zur Ausführung zu bringen. Um dieser Abteilung die Arbeit zu ermöglichen, fordert der Kongroß die Bewilligung des für ihr Bestehen erforderlichen Betrages. 2. Der Kongreß stellt fest, daß der kulturelle Verfall der Galuthjudenheit und dio große Alijah, welche die Herrschaft der hebräischen Sprache in Erez Israel zu bedrohen geeignet ist, die sprachliche Vorbereitung der Jugend und der Ein* wanderer erneut und mit größerer Schärfe als je zu einer entscheidenden, lebensnotwendigen Aufgabe machen. Er beauftragt daher die Exokutivo, für dio entsprechende sprachliche Vorbereitung in der Galuth zu sorgen. In Ländern, in denen es keine besonderen zionistischen Organisationen für Erziehung und Kultur gibt, soll die Abteilung sich bemühen, durch geeignete Maßnahmen diese Tätigkeit zu organisieren. 3. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die Erziehungs- und Kulturinstitutionen der Galuth befinden, beauftragt der XIX. Kongroß die Exekutive, den Beschluß des XVIII. Kongresses durchzuführen und einen Monat im Jahr für die Bedürfnisse der Propaganda und Sondersammlungen für diese Institutionen, welchen Richtungen sie auch angehören, zu bestimmen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.