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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 611

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 611 (sequence 616)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Mereminski 611 Zu Antrag 4 habe ich namens der Kommission mitzuteilen, daß sich dieser Antrag nicht auf Spenden für religiöse Institutionen in Palästina bezieht. Ich verlese sodann Antrag 5 (liest): 5. Das ausschließliche Recht, unter der Parole des Bodenerwerbs Geldmittel für die Bedürfnisse des Volkes und der jüdischen Massen zu sammeln, sowie der Erwerb von Bodenstücken für öffentliche und Gemeinschaftszwecke steht dem Keren Kayemeth zu. Es ist daher jedem Fonds, selbst wenn er vom Kongreß anerkannt ist oder unter dem Einfluß von zionistischen Verbänden steht, verboten, bei seiner Sondertätigkeit mit solchen Parolen zu arbeiten, es sei denn, daß es mit Zustimmung des Keren Kayemeth geschieht. Dieser Antrag bedarf einer Erläuterung. In der letzten Zeit sind in den einzelnen Ländern Faktoren in die Erscheinung getreten, die Parolen der Erlösung des Bodens zugunsten einzelner Gruppen und Landsmannschaften ausgeben. Dies ist absolut verboten. Die Parole der Erlösung des Bodens ist alleiniges Recht des K. K. L., und ohne seine Zustimmung können solche Sammlungen nicht gestattet werden. Ich verlese nunmehr Antrag 6 und 7 (liest): 6. Nationale Kolonisation ist die Parole des Keren Hajessod und kein anderer Fonds irgend einer zionistischen Körperschaft oder einer solchen, die durch Kooperation mit der Zionistischen Organisation verbunden ist, darf sich auf diese Parole berufen. 7. Die bereits bestehenden und auf Grund von Beschlüssen früherer Zioniseenkongresse wirkenden Sonderfonds dürfen auch in Zukunft weiterarbeiten unter der Bedingung, daß sie die Beschlüsse der Kongresse, die ihre Pflichten und Rechte festlegen, ausführen. Zu Antrag 7 ist am Schluß hinzuzufügen: Die bereits bestehenden Sonderfonds sind die folgenden: der Palästina-Arbeiter fonds, der Drive der Histadruth in Amerika und der Fonds ,,Thora wc- Awoda". Ich verlese sodann Antrag 8 und 9 (liest): 8. Über die Frist für die Sammlungen der genannten Fonds innerhalb eines Landes mit bestimmten Landesteilen und ebenso über die Art ihrer Tätigkeit muß jeder Sonderfonds mit der Landeskommission zu einem Übereinkommen über die Koordination der Tätigkeit der Fonds und die Kontrolle über sie gelangen. 9. Sonderaktionen für Erez Israel innerhalb eines Landes oder Ortes (neben den vom Kongreß anerkannten Fonds usw.), die eine einmalige Gcldsammlung erfordern, erfolgen ausschließlich mit Zustimmung der erwähnten Landeskommission und nach Genehmigung durch die Dreierkommission in Jerusalem. Zu Antrag 9 muß ich in Beantwortung einer Frage von Mitgliedern des Weltverbandes Allgemeiner Zionisten folgendes erklären: Wenn Sie oder die Weltvereinigung der Allgemeinen Zionisten beschließen sollten, einen Sonderfonds zu schaffen, kann dies selbstverständlich geschehen, das heißt, Sie können den Fonds proklamieren und für ihn arbeiten, sobald Sie von der Dreierkommission die Bestätigung erhalten haben und die Statuten dieser neuen Fonds vom A. C. genehmigt sind. Ich verlese nunmehr Antrag 10—13 (liest): 10. Ein neuer Sonderfonds irgend einer zionistischen Körperschaft zugunsten Erez Israels darf in der "Welt, in einem Lande oder an irgend einem Orte nur •dann geschaffen werden, wenn über seine Statuten mit der Dreierkommission 39*

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