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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 575

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 575 (sequence 580)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Feuerring, Kaplan, Kaplansky 575 tionen wie auch in gemeinsamer Arbeit mit dem Industriellenverband durch die Schaffung eines hierfür bestimmten besonderen Institutes oder durch Beteiligung an einem bestehenden Institute. Diese Aktion soll noch im Jahre 5696 durchgeführt werden. 8. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, mit den entsprechenden Faktoren in Verbindung zu treten, damit die Gelder, die in besonderen Aktionen für die deutschen Juden gesammelt und in Erez Israel angelegt wurden, dem Keren Hajessod zur Verfügung gestellt werden. 9. Um die Durchführung folgender Beschlüsse der Finanzkommission zu ermöglichen, die 1000 Pfund für den „Mossad Bialik" für kulturelle Tätigkeit im Galuth, 1000 Pfund zur Errichtung des Kontrollamtes sowie einen gewissen Betrag auf Grund des Beschlusses der Exekutive für die Ausgaben in Jerusalem und London zuerkennen, wird die Exekutive ermächtigt, das Ausgabenbudget bis auf weitere 5000 Pfund zu erhöhen, 10. Alle Mehreinnahmen des Keren Hajessod, die über die im Budget vorgesehenen Einnahmen hinausgehen, sind zur Gänze für landwirtschaftliche Ansiedlung, für Hilfswirtschaften und für die Schaffung von Wohnungen in den Kolonien bestimmt. Ausgenommen hiervon sind die in 9. genannten Beträge. 11. Alle Einnahmen der Alijah, die über die im Budget vorgesehene Summe hinausgehen, werden für Hachscharah und die Verbesserung der Wohnungsbedingungen der Hachscharah im Ausland sowie für soziale Fürsorge unter den Einwanderern in Erez Israel bestimmt. 12. Die Einnahmen aus den Dividenden von Aktien, die sich im Besitz der Agency und des Keren Hajessod befinden, sind für Wasserforschung vorgesehen. 13. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, außerhalb des regulären Budgets für die Aufbringung von 2500 Pfund aus besonderen Quellen für die Hebräische Universität in Jerusalem zu sorgen. 14. Die von der Exekutive für Erziehung, Gesundheit und soziale Fürsorge bestimmten Summen werden durch Vermittlung des Waad Leumi ausgegeben, in enger Zusammenarbeit mit den daran interessierten Departements der Jewish Agency. 15. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Bestimmungen auszuarbeiten, welche die Rechte der Exekutive betreffend Durchführung des Budgets bestimmen sollen hinsichtlich der Übertragung von Beträgen von einem Posten auf den anderen, wie auch hinsichtlich der Vergrößerung oder Kürzung eines Postens des Budgets, entsprechend der Vergrößerung oder Verringerung der Einnahmen, und diese Bestimmungen dem Aktionskomitee zur Beschlußfassung vorzulegen. Ich stelle nunmehr den Antrag, zunächst das von der Kommission vorgeschlagene Budget durch en bloc-Abstimmung anzunehmen. ELIESER KAPLAN (Mitgl. d. Exekutive — spricht hebräisch): Es liegt em Minderheitsvotum vor, die Einnahmen- und Ausgabenseite des Budgets um 50.000 £ zu kürzen. VORS. VIZEPRÄS. ING. S. KAPLANSKY: Es liegen zu drei Posten des von der Kommission vorgeschlagenen Budgets Minderheitsvoten vor. Zu dem ersten Votum, das sich auf die Einnahmen des K. H. bezieht, wird Herr Rosenstein sprechen. Weiter gibt es ein Minderheitsvotum zum Posten Kulturarbeit und Bialikinstitut. Endlich liegt ein Minderheitsantrag zu einem Posten vor, der im Budget nicht gesondert erscheint, der aber in Antrag 13 der Kommission vorkommt und die Universität betrifft. Bevor wir zur Behandlung der Minderheitsvoten übergehen, möchte ich im voraus den modus procedendi feststellen. Wir werden jedem, der ein Minderheitsvotum eingebracht hat, Gelegenheit geben, es zu begründen. Sodann werden wir den Kongreß darüber entscheiden lassen, ob er das Budget en bloc annehmen will oder nicht. Wenn die en bloc-Annahme abgelehnt

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