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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 565

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 565 (sequence 570)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Dobkin, Abrahams, Mossinson, Feldscbub, Kleinbaum 665 VORS. VIZEPRÄS. Dr. B. MOSSINSON: Die Zeit hat nicht ausgereicht, auch noch eine englische Ubersetzung der Anträge herstellen zu lassen. Ich denke, daß der hebräische und deutsche Text ausreicht. Dr. R. FELDSCHUH (JudensL, Polen — spricht hebräisch): Ich möchte fragen, wie die Gerichtshöfe zusammengesetzt sein werden. BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Diese Frage wurde bereits auch in der Kommission gestellt und beschlossen, daß die Gerichtshöfe aus Vertretern aller Parteien zusammengesetzt werden sollen. Antrag 6, Absatz a) bis c), der Kommission wird darauf angenommen. BERICHTERSTATTER E. DOBKIN: Wir müssen uns jetzt nochmals dem Antrag 2, Absatz a), der Kommission zuwenden, den wir in der Vormittagssitzung zurückgestellt hatten, weil über ihn noch Verhandlungen schwebten. Der Antrag lautete (liest): Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Aufbaus, die Pionieranstrengungen erfordern, erklärt der XIX. Kongreß es für notwendig, das Chaluzelement in der Alijah zu verstärken. Der Kongreß beschließt, daß $5% des Einwanderungskontingents für die Alijah von Chaluzim verwendet werden sollen, die wenigstens ein Jahr in Hachscharah-Kibbuzim gewesen sind. Von den übrigen Zertifikaten für die anderen Kategorien arbeitender Einwanderer soll ein Drittel aus den Handwerker-Irgunim bestimmt werden. Hierzu liegt ein Abänderungsantrag von M. Kleinbaum vor, der fordert, es bei der bisherigen Bestimmung zu lassen, daß nur 50 Prozent der Arbeiterzertifikate für das Chaluzelement reserviert bleiben. MOSCHE KLEINBAUM (Weltverein. Allg. Zion., Polen — spricht hebräisch): Ich möchte dem Kongreß vorschlagen, den Beschluß des vorigen Kongresses aufrechtzuerhalten, daß von den Arbeiterzertifikaten mindestens 50 Prozent für Chaluzim bestimmt werden sollen. In der Kommission wurde beschlossen, daß der Prozentsatz 55 Prozent betragen soll. Dieser Beschluß war bereits ein Kompromiß, weil auch der Antrag vorlag, den Chaluzim 60 Prozent der Arbeiterzertifikate zu gewähren, während andererseits beantragt wurd*, alles beim alten, das heißt bei 50 Prozent zu lassen. Die Folge davon ist der Kompromißvorschlag von 55 Prozent. Auch wir, die wir einen Prozentsatz von 50 Prozent vorgeschlagen haben, erkennen das Vorrecht der Chaluzeinwanderung an, während der Antrag auf 55 Prozent rein demonstrativen Charakter trägt und die anderen Kategorien beeinträchtigen will. Wir stimmen alle den Anträgen zu, die die Chaluzeinwanderung erhöhen und die Hachscharah den Bedürfnissen des Landes anpassen wollen. Wenn unsere Bemühungen gelingen, Elemente, die für das Land nicht geeignet sind, aus der Hachscharah zu entfernen, werden wir gleichfalls einer Erhöhung der Chaluzeinwanderung zustimmen. Heute ist die Situation so, daß ein Kontingent von 51 Prozent den Bedürfnissen des Landes nicht entspricht. Solange die Hachscharah sich nidit bessert, müssen wir der Exekutive die Möglichkeit lassen, nach eigenem Ermessen den Prozentsatz festzusetzen. Wenn wir in unserem Antrage sagen „mindestens 50 Prozent", so meinen wir 51 Prozent. Der Unterschied zwischen unserem Antrage und dem der Kommission ist also nur 4 Prozent (Zwischenruf links: Tatsächlich war der Prozentsatz niedriger als 50 Prozent).

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