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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1937-01-01 · 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935 · p. Seite 544

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
Date
1937-01-01
Page
Seite 544 (sequence 549)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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644 j8. Kongr,-Sitzung: Bericht d. Kulturu. Erziehungskommission 2. Der Kongreß stellt fest, daß der kulturelle Verfall der Galuthjudenheit und die große Alijah, die die Herrschaft der hebräischen Sprache in Erez Israel bedrohen kann, von neuem, jedoch mit größerer Schärfe, uns vor die entscheidend« Frage der sprachlichen Vorbereitung der Jugend und der Einwanderung stellen. Er beauftragt daher die Exekutive, für eine entsprechende sprachliche Vorbereitung im Galuth zu sorgen, u. a. durch Erteilung einer Subvention an kultureil erzieherische Organisationen und Institutionen in Höhe von 3000 Pfund, In Ländern, in denen es keine speziellen zionistischen Organisationen für Erziehung und Kultur gibt, hat das Erziehungsdepartement entsprechende Maßnahmen zu treffen, um eine Tätigkeit auf diesem Gebiete ins Leben zu rufen. j. In Anerkennung der schwierigen Lage, in der sich die Erziehungs- und Kulturinstitutionen im Galuth befinden, beauftragt der Kongreß die Exekutive in Durchführung eines Beschlusses des XVIII. Kongresses, einen Monat im Jahr für die Propaganda und für spezielle Aktionen für diese Institutionen, ohne Rücksicht auf ihren Charakter, zu bestimmen. Meines Erachtens enthält der Mehrheitsantrag auch das Minderheitsvotum, da auch die Minderheit die sprachliche Hachscharah für eine zwingende Notwendigkeit ansieht. RAW M. OSTROWSKI (zur Begründung des Minderheitsvotums): Obwohl ich der Vorsitzende der Kommission war, bin ich in diesen Fragen in der Minderheit geblieben und begründe statt den Mehrheitsden Minderheitsantrag. Es liegen Ihnen zwei Anträge vor; der eine fordert die Schaffung eines besonderen Kultur- und Erziehungsdepartements bei der Exekutive, der zweite die Bewilligung von 3000 Pfund für sprachliche Vorbereitung in der Diaspora durch die Verbände und Institutionen. Der Misradii kann nur an einer gemeinsamen Erziehungsarbeit teilnehmen, die alle Schichten des Volkes umfaßt. Er kann nicht irgend eine Gemeinsamkeit zwischen individueller und freier Erziehung herstellen. Er ist daher gegen die Errichtung einer besonderen Abteilung rür Erziehung und Kultur bei der Exekutive. Was die Forderung einer besonderen Budgetquote für sprachliche Vorbereitung der Einwanderer anlangt, so gibt der Misrachi zwar zu, daß ein Bedürfnis für sprachliche Vorbereitung in der Galuth besteht, er verlangt jedoch gleichzeitig, daß eine bestimmte Summe für die Arbeit des Misrachi auf dem Gebiete sprachlicher Vorbereitung festgesetzt wird und so auch für alle übrigen Organisationen, damit jede Organisation gesondert auf ihrem Gebiete arbeite. Das Minderheitsvotum lautet (liest): Die Mitglieder des Misrachi, als Minderheit in der Erziehungskommission, erklären im Namen der Misrachifraktion des XIX. Kongresses, daß der Misrachi auf das entschiedenste gegen die Schaffung einer besonderen Abteilung für Kultur und Erziehung im Galuth ist. Der Misrachi erkennt die Notwendigkeit der sprachlichen Vorbereitung in der Galuth, die in allen Ländern der Galuth durch zionistische Organisationen und die Erziehungsinstitutionen, wie „Jabne** in Polen und ähnliche in anderen Ländern, organisiert werden soll, an. Von diesem Standpunkt ausgehend, erklärt die Misrachifraktion, daß der Misrachi, wenn der Kongreß die Schaffung der erwähnten Abteilung beschließen sollte, an ihr nicht teilnehmen wird, die Verantwortung für sie ablehnt und sich ihr nicht unterwerfen wird. Gleichzeitig erklärt der Misrachi, daß er, ausgehend vom Standpunkt der Anerkennung der Notwendigkeit der sprachlichen Hachscharah im Galuth, vom Kongreß fordert, er möge der zionistischen Exekutive klare Richtlinien geben, damit sie der Organisation Misrachi eine ihr entsprechende Summe in der Höhe

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