Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 525 (sequence 530)
- Language
- German, English, Hebrew
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Szkolnik, Avissar, Dajan, Mossinson, Weinstein 525 und wendet sich an die besten Kräfte im Volke, an seine Parteien und Organisationen, sich für die Arbeit des Keren Kayemeth zur Verfügung zu stellen, damit er seine Aufgabe als das Hauptinstrument für die Erlösung des Bodens als Volkseigentum erfüllen kann. c) Der Kongreß beauftragt die Exekutive und den Keren Kayemeth, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den nationalen Charakter des Hule-Werkes zu sichern. SCHMUEL DAJAN: Ich glaube, es genügt nicht, daß der Angelegenheit Hule bloß zwischen zwei anderen Bemerkungen Erwähnung getan werde. Es müßte darüber ein eigener Antrag gestellt werden, der die Exekutive zu dem Erfolg beglückwünscht und sie auffordert, sofort mit der Arbeit zu beginnen. BERICHTERSTATTER L. SZKOLNIK: Die Kommission glaubte, in diesem Moment die Frage nur grundsätzlich behandeln zu müssen, und zwar die Sicherung des nationalen Charakters des Hule-Werkes. VORS. VIZEPRÄS. Dr. MOSSINSON: Das A. C. hat bereits über einen Glückwunsch zur Erwerbung von Hule beschlossen, und ich weiß nicht, ob neue Worte den Wert der Sache erhöhen. Der Antrag Dajan wird angenommen. VORS. VIZEPRÄS. Dr. MOSSINSON: Die Kommission wird diesen Antrag noch zu stilisieren haben. Arttrag u wird sodann im ganzen angenommen. BERICHTERSTATTER L. SZKOLNIK: Wir kommen zu Antrag 12 der Kommission (liest): 12. DIE GEFAHR DER BODENSPEKULATION. a) Der Kongreß vermerkt mit großer Sorge und großen Befürchtungen die Entwicklung der Bodenspekulation im Lande, die für die zionistische Bewegung und den jüdischen Jischuw im Lande eine Gefahr bildet, da sie ihnen die Möglichkeit gesunder Tätigkeit zur Erlösung des Bodens nimmt. Der Kongreß findet, daß die Notwendigkeit besteht, gegen diese Seuche energische Mittel anzuwenden. Deshalb verpflichtet der Kongreß die Exekutive: 1. Das bereits vom XVIII. Kongreß beschlossene zentrale Bodenkaufsinstitut zu errichten; 2. eine Kommission zur Kontrolle über die ländlidie und städtische Kolonisationstätigkeit zu schaffen, welche durch Institute und Einzelpersonen des Landes oder in der Golah durchgeführt wird. Diese Kommission hat richtige und autorisierte Informationen über alle Kolonisationstätigkeiten zu geben% um den jüdischen Jischuw im Lande und in der Golah davor zu bewahren, daß er durch unsolide Tätigkeit auf diesem Gebiet Schaden erleide. b) Der Kongreß wiederholt die Beschlüsse des XVIII. Kongresses und fordert von allen zionistischen und kolonisatorischen Institutionen und allen Zionisten der Welt, daß sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Kampf gegen die Bodenspekulation führen; insbesondere wendet er sich an die Banken und die Kreditinstitute des Landes, sie mögen jede Geldunterstützung beim Bodenkauf überall dort versagen, wo Bodenspekulation betrieben wird. BARUCH WEINSTEIN (Judenst., Erez Israel — spricht hebräisch): Aus dem Antrag geht nicht klar hervor, auf welchen Grundlagen diese beiden wichtigen Institutionen, das zentrale Bodenkaufsinstitut und die Kontrollkommission, aufgebaut sein sollen. Ich halte es für einen Fehler, diese Angelegenheit der Exekutive zur Entscheidung zu überlassen. Ich stelle daher den Antrag: