Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 521 (sequence 526)
- Language
- German, English, Hebrew
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Ussischkin, Szkolnik, Dajan, Mossinson, Neiger, Preuss 521 3. GESELLSCHAFT FÜR ANSIEDLUNG. Der Kongreß begrüßt die Gründung der Kolonisationsgesellschaft gemäß den Weisungen des XVIII. Zionistenkongresses. Die Gesellschaft wird ihre Kolonisationstätigkeit mit dem Mitteln des Keren Hajessod, die ihr zur Verfügung gestellt werden, entwickeln. Auf Grund dieser eigenen Mittel wird die Gesellschaft für die Heranziehung von zusätzlichem Investierungskapital und die Kooperation mit anderen Kolonisationsgesellschaften und Institutionen sorgen. Antrag 3 wird in der Abstimmung angenommen. BERICHTERSTATTER L. SZKOLNIK: Antrag 4 der Kommission lautet (liest): 4. ANSIEDLUNG DES MITTELSTANDES. a) Der Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß die Exekutive begonnen hat, Kandidaten des Mittelstandes für landwirtschaftliche Ansiedlung im Ausland zu organisieren und sie nach Erez Israel zu bringen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, diese Tätigkeit fortzusetzen, nachdem sich die Ergebnisse der ersten Aktion übersehen lassen werden. b) Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Ansiedler des Mittelstandes, die bereits ihren Boden besetzt haben, unter gewissen Bedingungen mit Anleihen zwecks Intensivierung und Vervollkommnung ihrer Wirtschaften zu unterstützen. Neuen Ansiedlern wird die Exekutive zur Vervollständigung ihrer privaten Mittel Kredite gewähren unter den Bedingungen und in der Höhe, die in den Moschwe Owdim üblich sind. c) Der Kongreß nimmt die Gründung der Gesellschaft für landwirtschaftliche und städtische Kolonisation des Mittelstandes („Rassco") zur Kenntnis, die durch die Initiative und mit dem Kapital der Abteilung für die Ansiedlung deutscher Juden gegründet wurde. Der Kongreß gibt der Zuversicht Ausdruck, daß die Exekutive Mittel und Wege finden wird, diese Gesellschaft zu stärken und ihren Arbeitskreis unter Aufsicht der Exekutive zu erweitern. d) Die Ansiedlung des Mittelstandes erfordert die Vorbereitung der Siedler für die Landwirtschaft und das Leben auf dem Lande. Um den Ansiedlung»» kandidaten und ihren Familienmitgliedern die Vorbereitung zu erleichtern, sind sie an ihren Arbeitsorten unter entsprechenden Wohnungsverhältnissen unterzubringen und ist für eine entsprechende Instruierung durch Besuche von Sachverständigen. Schaffung von Kursen, fachliche Publikationen sowie durch Ansiedlung einiger Sachverständiger in ihrer Mitte zu sorgen. In den Mittelstandssiedlungen auf dem Boden privater Gesellschaften wird das Kolonisationsdepartement eine Anzahl Sachverständiger ansiedeln, unter der Bedingung, daß der Boden diesen Siedlern zum Selbstkostenpreise und gegen langfristige Zahlung übergeben wird. JOACHIM NEIGER (Weltverb. Allg. Zion., Westgalizien — spricht jüdisch): Ein solcher Beschluß über die Ansiedlung des Mittelstandes besagt nichts, solange kein bestimmter Betrag im Budget dafür bestimmt worden ist. Ich beantrage daher, einzufügen, daß die Exekutive verpflichtet wird, 20 Prozent des Gesamtbudgets für die Ansiedlung des Mittelstandes zu bewilligen. Dr. W. PREUSS (Arb.} Erez Israel — spricht hebräisch): Was bedeuten in Absatz b) die Worte „unter gewissen Bedingungen"? BERICHTERSTATTER L. SZKOLNIK: Damit wollten wir sagen, daß die Exekutive jeden Fall für sich zu prüfen habe. Wir haben verschiedene Kategorien von Siedlern, solche, die man bloß instruieren muß, und andere, die vom Kolonisationsdepartement von Grund auf eingeordnet werden müssen.