Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 157)
- Language
- German, English, Hebrew
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154 Fünfte Kongreß-Sitzung. Donnerstag, 22. August 1935, vormittags. Beginn der Sitzung: ioUhr 30 Min. Vorsitz: Vizepräs. Dr. N. Goldmann. PRÄS.-SEKR. DR. G. HERLITZ (verliest Mitteilungen des Präsidiums und Begrüßungen des Kongresses). VORS. VIZEPRÄS. DR. N. GOLDMANN: Ich möchte heute zu nächst namens des Kongreßpräsidiums die gestern von Herrn Meir Großmann eingebrachte Interpellation beantworten: •Was die erste Anfrage über die Tagesordnung betrifft, so ist es nach unserer Geschäftsordnung nicht notwendig, daß der Kongreß die Tagesordnung bestätigt. Paragraph 16 der Geschäftsordnung des Kongresses bestimmt, daß -die Tagesordnung von der Exekutive festgesetzt wird und spätestens drei Wochen vor Eröffnung des Kongresses veröffentlicht Werden muß. Es ist also weder der Kongreß, noch das Aktionskomitee verpflichtet, die Tagesordnung zu bestätigen. Ich will aber auch noch folgendes bemerken: Auf der letzten Sitzung des Aktionskomitees wurde der Wunsch geäußert, daß die Exekutive die Tagesordnung in gemeinsamer Beratung mit einem Mitglied des Präsidiums des Aktionskomitees festsetzen möge. So geschah es auch, und auf diese Weise wurde die Tagesordnung durch einmütigen Beschluß festgesetzt. Wir haben aber noch mehr getan: wir haben in der Aktionskomitee-Sitzung vor dem Kongreß die Tagesordnung noch einmal durchgesprochen. Es liegt also durchaus kein Anlaß vor, eine Bestätigung der Tagesordnung zu verlangen. Dagegen besteht die Möglichkeit, daß mindestens 60 Mitglieder des Kongresses einen Antrag auf Aenderung der Tagesordnung oder auf Zusätze zu ihr stellen. Bei der Beschlußfassung hierüber müssen jedoch mindestens zwei Fünftel der Mitglieder des Kongresses anwesend sein. Was die zweite Frage anlangt, so gibt es keinen Kongreßbeschluß, und es wurde auch in Prag kein solcher gefaßt, der den Ordnern das Tragen von Uniformen verbietet. Richtig ist, daß in Prag das Präsidium des Kongresses beschlossen hat — im Protokoll steht es freilich nicht —, daß die Ordner beim Prager Kongreß keine Uniformen tragen sollen. Das Präsidium des Prager Kongresses hatte nur für den Prager Kongreß Kompetenz. Es besteht also in dieser Sache formell kein Beschluß. Was die Sache selbst anlangt, so hat das Präsidium zwei seiner Mitglieder beauftragt, die Frage zu prüfen, und wird nachmittags darüber einen Beschluß fassen. Der Kongreß wird dann Gelegenheit haben, zu diesem Beschluß Stellung zu nehmen. Ich benütze die Gelegenheit zu der Ankündigung, daß nach dem Referate Dr. Ritppins eine Pause in den Verhandlungen eintreten