Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 543 (sequence 543)
- Language
- German, English, Hebrew
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543 C) BUDGET. 40. VORSCHLAG DES BUDGETS DER JEWISH AGENCY FÜR DAS JAHR 5694. A. EINNAHMEN: 1. Keren Hajessod...................£ 170.000 2. Einnahmen, in Palästina............... „ 5.000 £ 175.000 B. AUSGABEN: I. Verpflichtungen des Keren Hajessod: 1. American Zion Commonwealth...... £ 16.727 2. English Zionist Federation; Davis Legat . . . „ 2.275 3. Anglo Palestine Bank und Tachkemoni-Schule . „ 450 4. Zinsen an J.C.T., Phönix etc........ „ 2.994 5. Diverse Banken............ „ 13.000 £ 35.446 II. Verwaltung des Keren Hajessod.......£ 17.000 III. Verwaltung in London.......... „ 4.500 „ 21.500 IV. Palästina-Budget: 1. Landwirtschaftliche Kolonisation...... £ 19.500 2. Versuchsstation . . . :........ „ 6.500 3. Einwanderung und Arbeit........ „ 8.500 4. Erziehung ............. „ 20.000 5. Technikum............. „ 750 6. Subvention für religiöse Zwecke...... „ 500 7. Politischer Fonds........... „ 4.500 8. Handel und Industrie sowie wirtschaftliche Arbeit „ 2.400 9. Verwaltung in Palästina......... „ 8.250 10. Pensionen, Verschiedenes.........„ 1.000 11. Zinsen............... „ 6.000_77,900 Summe..........£ 134.846 Zahlungen auf Schulden der Jewish Agency (außer den oben [unter I] angeführten Verpflichtungen des Keren Hajessod per £ 35.446) . „ 40.154 Gesamtsumme........£ 175.000 Anmerkung: Verpflichtungen der Jewish Agency im Jahre 5694 ..............£ 156.000 abzüglich obiger Zahlungen........ „ 40.154 Zur Konsolidierung in den nächsten Jahren .... £ 115.846 41. KONSOLIDIERUNG DER FINANZEN. Der Kongreß hält es für eine der wichtigsten Aufgaben, in naher Zukunft zu einer Konsolidierung der Finanzverhältnisse zu gelangen, um dadurch auch wieder die Möglichkeit zu schaffen, die produktiven Arbeiten des Aufbauwerkes in erhöhtem Maße zu dotieren. Zu diesem Zwecke wird das A.C. beauftragt, in seiner ersten Sitzung eine Kommission von drei bis fünf Personen einzusetzen, die einen Konsolidierungsplan auszuarbeiten hat. Die Kommission hat das Recht, mit den in Betracht kommenden Faktoren zu verhandeln, und hat der Exekutive bis zum Schluß des Jahres 1933 ihre Vorschläge zu übergeben. Erfordern diese Pläne eine Sicherung von Gläubiger rechten, die eine Beschränkung des Budgetrechtes des Kongresses bedingen, wird das A.C. bevollmächtigt, diejenigen Beschlüsse zu fassen, welche zur Durchführung der Konsolidierungsvorschläge erforderlich sind. 42. SIEDLUNGSGESELLSCHAFT. Zwecks Vereinheitlichung des landwirtschaftlichen Siedlungswesens spricht sich der Kongreß für die Gründung einer besonderen Gesellschaft für landwirtschaftliche Sied-