Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 533 (sequence 533)
- Language
- German, English, Hebrew
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533 Vereint mit unserem Protest gegen das unsagbare Unrecht, das den Juden Deutschlands angetan wird, vereint mit unserem Gelöbnis, nicht zu ruhen, bis dieses Unrecht wieder gutgemacht ist, wird der entschlossene Wille des jüdischen Volkes zum Aufbau seines Nationalen Heimes und eine entscheidende Leistung als Bekundung dieses Willens den stärksten Beweis unserer nationalen Solidarität mit den Juden Deutschlands darstellen. 4. AN DIE MANDATARMACHT, DEN VÖLKERBUND UND DIE VEREINIGTEN STAATEN. Angesichts der gegenwärtigen Notlage, durch die große Massen zum Verlassen Deutschlands gezwungener Juden heimatlos werden, wendet sich der Kongreß an die Regierung der Mandatarmacht mit einem besonderen Appell, der größtmöglichen Anzahl dieser Auswanderer die Einwanderung nach Palästina zu erleichtern. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, das Tatsachenmaterial betreffend die gegenwärtige Lage der Juden dem Völkerbund zu unterbreiten zwecks Aufstellung eines Planes einer internationalen Aktion für die Ansiedlung von Juden in Palästina entsprechend früheren, vom Völkerbund für die Repatriierung von Flüchtlingsmassen vorgenommenen Aktionen. In Anbetracht des besonderen Interesses, das die Vereinigten Staaten Amerikas für die Lage des jüdischen Volkes und den Fortschritt des Jüdischen Nationalen Heimes wiederholt bekundet haben, und unter Bezugnahme auf den Vertrag, der zwischen den" Vereinigten Staaten und der Mandatarmacht über Palästina geschlossen wurde, appelliert der Kongreß an die Regierung und das Volk der Vereinigten Staaten, an der Durchführung der oberwähnten Aktion mitzuarbeiten. 5. ANSIEDLUNG DEUTSCHER JUDEN IN PALÄSTINA. 1. Der Kongreß beschließt die Schaffung einer besonderen Zentralstelle zwecks Durchführung der großen Einwanderungsaktion von Juden aus Deutschland nach Palästina, welche im Einvernehmen mit der Exekutive alle einschlägigen Arbeiten in ihrer Hand vereinigen soll. 2. Der Kongreß bevollmächtigt Herrn Dr. Chaim Weizmann, im Einverständnis mit der Exekutive das Werk der Ansiedlung deutscher Juden in Palästina zu leiten. 6. WIRTSCHAFTSABKOMMEN MIT DEUTSCHLAND. Der Kongreß übergibt die Frage der in der Interpellation vom 24. August erwähnten Vereinbarung dem Aktionskomitee zur näheren Prüfung, mit der Maßgabe, daß nichts geschehen oder zugelassen werden soll, was zu der Stellungnahme des Kongresses in der deutschen Judenfrage im Widerspruch steht. II. STELLUNGNAHME ZUR LANDENTWICKLUNGS- UND BODENPOLITIK. 7. ABLEHNUNG DER FRENCH-BERICHTE. Der Kongreß bestätigt den Beschluß des Aktionskomitees vom August 1932 in Bezug auf die French-Berichte, sowie den Standpunkt, den die Exekutive der Jewish Agency in ihrem Memorandum über diesen Gegenstand folgendermaßen formuliert hat: Die Exekutive . . . vermag nicht, in der in den Frencb-Berichten vorgeschlagenen Politik einen Umriß desjenigen Planes zu erblicken, den die Regierung offenbar beabsichtigte, als sie sich auf den breiteren Zweck der Entwicklung, die die Regierung als die wirksamste Maßnahme zur Förderung des Aufbaues des jüdischen Nationalheims betrachtet, bezog. Die Berichte des Herrn French . . . gehen von der unrichtigen Annahme aus, daß eine Politik, welche jüdischer Initiative Fessel anlegt, ihren Vertreter der Pflicht-enthebt, -positive Vorschläge für die Förderung entweder von ]ude?i oder von Arabern zu machen. Die Exekutive sieht sich daher zu dem Schluß gezwungen, daß diese Berichte nicht als Basis für eine Landentwicklungspolitik in Palästina angenommen werden können, an deren Durchführung die Exekutive imstande wäre, sich zu beteiligen.