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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 518

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 518 (sequence 518)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8925-3485075
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ij. Kongreßsitzung: Erklärung des Misrachi VORS. PRÄS. MOTZKIN: Der Kongreß erklärt: Da es bisher so Usus war, ist es klar, daß die Fahne der Zionistischen Organisation und des jüdischen Volkes die bläuweiße Fahne ist. Der Kongreß erklärt, daß die Hymne Hatikwa die nationale Hymne des jüdischen Volkes ist. Diese Feststellung wird einstimmig mit großem Beifall angenommen, es wird die Hatikwa gesungen. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Wir kommen nun zu dem letzten Punkt der Tagesordnung, zu den Wahlen der Exekutive, des Aktionskomitees, des Kongreßgerichtes, des Ehrengerichtes und anderer Instanzen. Vor der Abstimmung will Rabbi Brod im Namen des Misrachi eine Erklärung verlesen. RABBI SAMUEL BROD (Misr., Polen): Als im Permanenzausschuß die Zusammensetzung der neuen Exekutive und die zukünftige Arbeit in Erez Israel besprochen wurde, hat der Misrachi dem Permanenzausschuß vorgeschlagen, daß folgende Deklaration beschlossen werde; Die religiöse Zügellosigkeit in Erez Israel und die Entweihung des Sabbath und der jüdischen Feiertage, die eine tägliche Erscheinung in unserem heiligen Lande geworden sind, zwingen den Misrachi, von der Kongreßtribüne mit einem scharfen Protest gegen diesen traurigen und schändlichen Zustand aufzutreten, und er fordert vom Kongreß, die Änderung dieses Zustandes durch Annahme folgender Beschlüsse zu sichern: a) Der S.abbath und die jüdischen Feiertage sind Ruhetage für den gesamten Jischuv, an denen keine Arbeit, kein Handwerk und kein Handel betrieben werden darf. b) Infolgedessen macht es der Kongreß der Leitung des Keren Kayemeth zur Pflicht, in die Verträge mit den Ansiedlern auf Keren-Kayemeth-Boden einen besonderen Paragraphen wegen der Einhaltung der Sabbathruhe und des Verbotes jeder Arbeit auf den Feldern und im Weingarten am Sabbath und an den Feiertagen als Bedingung zur Einhaltung des Vertrages aufzunehmen. c) Der Kongreß verpflichtet alle zionistischen Gruppen, daß die von ihnen erhaltenen oder ihren Namen tragenden öffentlichen Küchen in der Stadt und in den Dörfern und Kollektiven koscher nach den Vorschriften jüdischer Religion verwaltet werden (Bemerkung: (Die erwähnten Paragraphen in Bezug auf Einhaltung der Sabbathruhe, der jüdischen Feiertage und der koscheren Küche gelten auch für die Hachscharagruppen aller zionistischen Parteien in der Diaspora). d) Der Kongreß verbietet allen zionistischen Parteien und ihren Vereinen, am Sabbath oder an den jüdischen Feiertagen Zusammenkünfte, Ausflüge oder öffentliche Spiele zu veranstalten. e) Der Kongreß macht es der Zionistischen Exekutive zur Pflicht, von der Palästinaregierung zu verlangen, daß sie die Juden, die in der Regierung als Beamte tätig oder bei öffentlichen Arbeiten der Regierung beschäftigt sind, am Sabbath und an den jüdischen Feiertagen von der Arbeit befreit. f) Der Kongreß macht es der Zionistischen Exekutive zur Pflicht, von der Palästina-Regierung zu verlangen, daß sie die Forderung des Jischuv wegen der Bestätigung der Sabbathverordnungen im Gebiet der jüdischen Siedlungsorte erfülle. Die Misrachi-Fraktion auf dem XVIII. Zionistenkongreß erklärt, daß von der Annahme dieser Beschlüsse und von ihrer Verwirklichung die Teilnahme des Misrachi an der zionistischen Arbeit abhängt. (Zwischenruf CHAIM SCHURER: Die zionistische Fahne braucht Ihr, aber die zionistische Arbeit braucht Ihr nicht!) Schreit nicht, denn

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