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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 495

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 495 (sequence 495)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8902-3485052
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Kaplan 495 wortung der Mehrheitsanträge niemandem das Wort erteilen. Der Antrag Lubianiker wurde zurückgezogen. Die Anträge der Kommission wurden angenommen. Der nächste Vorschlag lautet: Touristik. 1. Der Kongreß betrachtet die jüdische Touristik nach Erez Israel als wert voll für das Land und fordert die Jewish Agency auf, diese Touristik zu organisieren, sie zu überwachen und ihre Ausbeutung in einer Weise, die der Palästinaeinwanderung Schaden bringt, zu verhindern. 2. Die Jewish Agency wird aufgefordert, Mittel zu ergreifen, um Amnestie für die Touristen zu erreichen, die ins Land gekommen sind und sich dort niedergelassen haben, ohne der Öffentlichkeit zur Last zu fallen. Der Antrag wird ohne Dehatte einstimmig angenommen. Der nächste Antrag der Kommission lautet: Zusammensetzung der Kommissionen der Palästinaämter: a) Die Palästinakommission wird zusammengesetzt aus zwölf Mitgliedern, Vertretern der Parteien, die sich an den Kongreßwahlen beteiligt haben. In den Ländern, in denen es nicht mehr als 15.000 Schekelzahler gab, setzt das Immigrationsdepartement der Jewish Agency die Zahl der Mitglieder in der Palästinakommission fest. b) Die Verteilung der Plätze der Vertreter der Parteien in der Palästinakommission erfolgt proportionell zur Anzahl der Stimmen, die die Parteien bei den Kongreßwahlen in jedem Lande bekommen haben. Etwa freibleibende Plätze sind jenen zuzuteilen, die die größten Stimmenreste erhalten haben. Die Verteilung der Plätze der Parteienvertreter soll in paritätischer Weise zwischen dem Arbeiterflügel und den anderen Parteien erfolgen. Minoritätsantrag des Arbeiterflügels. c) Der Kongreß hält es für notwendig, daß sich unter den Vertretern der Parteien in der Palästinakommission auch Vertreter der Chaluz-Verbände der Parteien befinden. d) Die Zahl der Vertreter einer Partei darf 50 Prozent der Zahl aller Mitglieder der Palästinakommission nicht übersteigen. e) Jene Parteien, die nach dem oben erwähnten Schlüssel keinen Vertreter in der Palästinakommission erhalten haben, können an derselben mit beratender Stimme teilnehmen. Der Vertreter der Chaluzverbände nimmt an der Palästinakommission mit vollem Stimmrecht wie alle anderen Mitglieder teil. Die Wahl des Vertreters der Chaluzverbände erfolgt durch die Zentralkomitees der durch den Kongreß anerkannten Chaluzverbände. Die Abstimmung soll auf Grund der Zahl der Chaluzim erfolgen, die sich in jedem Lande während des letzten Monates vor dem Kongreß auf Hachschara befanden. Minoritätsantrag des Arbeiterflügels. f) Die Palästinakommission wird einmal in zwei Jahren, von Kongreß zu Kongreß, gewählt. g; Alle Subkommissionen der Palästinaämter werden gemäß dem Schlüssel der Palästinakommissionen zusammengesetzt. h) In einem Lande, in dem keine Wahlen zum Kongreß stattgefunden haben, wird die Verteilung der Plätze in der Palästinakommission durch das Immigrationsdepartement der Jewish Agency unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des betreffenden Landes festgesetzt. i) Die Palästinakommissionen können Vertreter der an der Einwanderung interessierten Körperschaften zu den Subkommissionen und der Palästinakommission mit beratender Stimme heranziehen. j) Jeder Chaluz-Verband, der zu den vom XIII. und XIV. Kongreß anerkannten und bestehenden Chaluzverbänden, und zwar Hechaluz, Hechaluz Haklal Zioni, Hechaluz Hamisrachi und Betar, neu hinzutritt, bedarf einer Bestätigung der Zioni-

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